Donnerstag, 1. Juli 2010

Wann erstatten Versicherungen funktionsanalytische Leistungen? Zahnarzt Bochum/ Herne antwortet:


Was verbirgt sich hinter dem Begriff funktionsanalytische Behandlungen?


Es sind auf der Untersuchung aufbauende Behandlungen, die das Ziel haben, den Biß und den Bewegungsablauf während des Kauens- im Zusammenspiel von Kieferknochen,-Muskeln,-Gelenken und Zähnen- festzustellen und zu verbessern.

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Diagnostik und Therapie in voller Höhe.

Die Beihilfe leistet nur unter besonderen Umständen wie z.B. :
1) Verlust der Stützzonen durch Fehlen der Backenzähne,
2) umfangreiche Zahnersatzbehandlungen (gem. Beihilfeverordnung).

Gesetzlich Versicherte müssen die Kosten für die Diagnostik selbst tragen. Die Krankenkasse übernimmt lediglich die Leistung für eine Therapie (ohne Funktionsdiagnostik), somit sind nur Entspannungschienen möglich!
In guten Zahnzusatzversicherungen sind diese Kosten für funktionanalytische Diagnostik und Behandlungen abgesichert und sind unverzichtbar für eine individuelle solide Behandlung!

Hintergründe/gesetzliche Grundlagen können gerne dazu bei der jeweiligen Krankenkasse hinterfragt werden!

Gründe für die Durchführung der Behandlung:
1) das Vorhandensein von Störungen und Schmerzen des Kauorgans, die CMD genannt werden,
2) umfangreiche Zahnersatzbehandlungen,
3) Zahnfehlstellungen nach Parodontitisbehandlungen,
4) umfangreiche Zahnregulierungen in Kombination mit kieferchirurgischen Maßnahmen,
5) Zahnersatz mit Implantaten

Bei umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen müssen unbedingt Funktionsanalysen erfolgen, da der neue Zahnersatz schließlich lange halten und das Kauorgan nicht durch eine unpassend platzierte Konstruktion geschädigt werden soll.
Daher ist die richtige Zahnzusatzversicherung auch und gerade für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse so wichtig. Die meisten Zahnzusatzversicherung erstatten erstmals nach
8-monatiger Mitgliedschaft.
Das Kauorgan, mit seinen Zähnen und dem Zahnfleisch und Kieferknochen, den Kaumuskeln und den Kiefergelenken, ist sehr empfindlich und kompliziert. Ein schon geschädigtes Kauorgan kann erst nach Anfertigung einer neuen Füllung oder einer einfachen Krone plötzlich Schmerz-symptome zeigen.

Weitere Informationen erhalten Sie in einem persönlichem Beratungsgespräch (Termin: +49 234 533044) per Email (dr.g.leugner@t-online.de) oder unter:

http://zahndoc-leugner.de/

http://herne-zahnarzt.info/

http://bochum-implantate.com/