Panikmache: Behandlung beim Zahnarzt wird teurer!
"Die Patienten müssen sich mal wieder auf höhere Ausgaben für ihre Gesundheit einstellen. Weil die Gebührenordnung für Zahnärzte überarbeitet werden soll, warnen die Kassen vor einem Anstieg der Zusatzkosten um 20 Prozent. Nicht nur Privatpatienten, sondern auch viele gesetzlich Versicherte sind betroffen." So, oder etwas anders formuliert, konnte man es vielfach in der Presse lesen.
Vermisst hat der Autor bei der Diskussion leider die Objektivität der Berichterstattung, eine Erklärung wer hier eigentlich betroffen ist, und es wurden mal wieder keine Lösungen aufgezeigt. Deshalb möchte der Autor den oben beschriebenen Artikel kommentieren und Fakten mit Zahlen belegen und Lösungs-Strategien aufzeigen.
Die Gebührenordnung, nach der Zahnärzte private Behandlungen abrechnen, ist 23 Jahre alt. Sie ist seit dem Jahr 1988 nicht mehr erhöht worden. Das bedeutet, dass das Unternehmen Zahnarztpraxis in dieser Zeit nur allein durch die stetige Inflation, Umsatzverluste von 69 Prozent (3% mal 23 Jahre) hinnehmen mußte. Diese Umsätze sind für die Praxis aber dringend erforderlich, um die Qualität der Behandlungen aufrecht zu erhalten. Horrormeldungen über EHEC und AIDS zeigen uns, wie wichtig das Thema Hygiene geworden ist. Natürlich ist in der Zahnarztpraxis der Aufwand für Hygiene deutlich und zu recht gestiegen. Unsere Praxis verbraucht beispielsweise 7000 Paar Handschuhe in nur einem Monat. Und natürlich müssen die zahnmedizinischen Fachangestellten für ihre gute und verantwortungsvolle Arbeit adäquat, also nicht wie vor 23-Jahren, bezahlt werden. Das der Patient am medizinischen Fortschritt teilhaben möchte und der Zahnarzt natürlich in die neuste Medizintechnik investiert ist ebenso selbstverständlich.
Wie hoch die Anforderungen einer modernen Zahnarztpraxis sind zeigt sich im Volumen von Investitionen in einem Praxisvergleich in Abbildung 1.
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Abb.1: Finanzierungsvolumen bei Neugründung einer Einzelpraxis 2006/2007- Alte Bundesländer ( Quelle Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Versorgung 2010) |
Wie hoch sind die Kosten für zahnärztliche Behandlung im Gesundheitswesen?
Leider gibt es keine Daten über die Kosten der privaten zahnärztlichen Behandlung. Für die Kassenzahnheilkunde einschließlich Kieferorthopädie und Zahnersatz beliefen sich die Kosten auf rund 11,2 Mrd. € in Jahr 2009. Sie machen damit rund 5% der Gesamtkosten aus. Dem gegenüber stehen Verwaltungskosten, also Kosten, die die Krankenkassen durch sich selbst verursachen, mit 32 Mrd. €.
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Abb. 2 |
Manche Leistungen werden sogar billiger
Sogar das Gesundheitsministerium hält die Reform schon aus wissenschaftlich-technischen Gründen für unabdingbar, weil die seit 1989 nicht mehr geändert Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) viele moderne Behandlungsmethoden noch nicht enthält! Moderne Zahnheikunde konnte somit nur über Umwege in Rechnung gestellt werden.
Das Gesundheitsministerium hält ganze 3% nach 23 JAHREN Nullrunde für angemessen, aber nicht auf alle Leistungen, denn manche Leistungen wie Kunststoffmehrschicht- Füllungen wurden zusätzlich abgewertet.
Welche Behandlungen werden für Kassenpatienten teurer?
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen zahlen lediglich beim privatem Zahnersatz einen Anteil von 3%. Der Patient wünscht also in diesen Fällen, ausdrücklich eine bessere Lösung als den Kassenzahnersatz.
Desweiteren werden Leistungen teurer, die mit dem Zahnarzt privat vereinbart werden, wie z.B. Wurzelfüllungen an schon wurzelbehandelten Zähnen.
Höherne Krankenkassenkosten mußte der gesetzlich Versicherte im diesem Jahr sowieso zahlen. Denn der Bundesrat hatte den Weg für die Gesundheitsreform 2011 am Anfang des Jahres freigemacht. Damit stiegen seit Jahresbeginn die Krankenkassenbeiträge von 14,9 auf 15,5 Prozent. Danach wird der Beitrag für Arbeitgeber eingefroren. Alle künftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sollen die Kassenmitglieder über Zusatzbeiträge aus der eigenen Tasche zahlen.
Welche Strategien gegen höhere Kosten gibt es?
Eine anstehende Zahnersatzbehandlung für Komfortzahnersatz sollten Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen in diesem Jahr, also möglichst schnell, anfangen. Dann gelten wahrscheinlich die alten Regeln. Auch für Privatversicherte sollte eine Behandlung noch in diesem Jahr angefangen und eventuell vollendet werden.
Nach erfolgter Veröffentlichung der Gesetzesnovelle im Bundesanzeiger tritt die Verordnung zur Gebührenordnung für Zahnärzte voraussichtlich zum vorgesehenen Termin in Kraft: Das ist der 01.01.2012.
Es gibt die Übergangsbestimmung, dass alle Leistungen, die nach diesem Datum erbracht werden, gemäß der novellierten GOZ 2011 berechnet werden müssen. Nur die eigentlichen restaurativen, prothetischen und kieferorthopädischen Leistungen, die vor dem 01.01.2012 tatsächlich begonnen wurden, werden dann noch nach der alten Gebührenordnung abgerechnet (§11,GOZ 2011).
Generell sollten Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen über eine Zahnzusatzversicherung nachdenken. Diese sollte dann auf die speziellen Bedürfnisse des Einzelfalles zugeschnitten sein.