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Sonntag, 10. Dezember 2023

Zahnarzt Bochum: Denken Sie an Ihre jährliche Zahnkontrolle


Zahnarztzentrum Bochum:
Zum Jahresende erinnern wir an das Bonusheft.

Das Bonusheft hat einen großen Vorteil: Wer es vollständig ausgefüllt vorlegen kann, bekommt von seiner Krankenkasse eine höhere Kostenübernahme bei Zahnersatzleistungen. Das bedeutet konkret: Wenn man regelmäßig zum Check-up geht und dieses im Heft dokumentiert wird, spart man Geld im Falle einer notwendigen Behandlung.

Der Kassenzuschuss ist gestaffelt:
Nach fünf Jahren: 70 Prozent
Nach zehn Jahren: 75 Prozent.

Wichtig ist ein Stempel pro Jahr, also ein lückenlos geführtes Bonusheft. Wer für dieses Jahr noch keinen Stempel hat, kann dies noch bis 31. Dezember nachholen. Ohne Bonus gibt es 60 Prozent Zuschuss.

Gerade in der heutigen Zeit sind schöne und gepflegte Zähne wichtig – schließlich zählt ein strahlendes Lächeln zu den schönsten Accessoires überhaupt. Nutzen Sie diese Chance jetzt und vereinbaren Sie gleich Ihren nächsten Termin im Zahnarztzentrum in Bochum!
Denn wer seine Mundgesundheit ernst nimmt, kann mit einem guten Gewissen ins neue Jahr starten - inklusive eines bezaubernden Lächelns!

Wir wünschen Ihnen ein fröhliches Weihnachtsfest und alles Gute für 2024!


Dienstag, 13. Januar 2015

Zahnarzt Bochum informiert aktuell: Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), www.zahnarzt-bochum.de

Die neue elektronische Gesundheitskarte
Alte Chipkarten ab sofort ungültig!

Wichtige News für alle gesetzlich Krankenversicherten:
Ab sofort sind die alten Krankenversichertenkarten ohne Lichtbild ungültig! Das gilt natürlich auch für den Besuch bei Ihrem Zahnarzt! Gesetzlich krankenversicherte Patienten können ab dem 01. Januar 2015 Ihren Zahnarzt nur noch mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) aufsuchen.


Die meisten Patienten, die gesetzlich versichert sind, haben bereits die neue, elektronische Gesundheitskarte (inklusive Lichtbild). Sollten Sie zu dem Personenkreis gehören, der noch keine neue Gesundheitskarte besitzt, dann raten wir Ihnen dringend, sich schnellstmöglich an Ihre jeweilige Krankenkasse zu wenden!

Wichtig:
Die alten Karten gelten ab sofort nicht mehr, egal, welches Gültigkeitsdatum aufgedruckt ist!

Gesetzlich krankenversicherte Patienten, die uns ab 2015 in der Praxis keine elektronische Gesundheitskarte vorlegen können, müssen ihre Behandlung dann leider privat bezahlen. Sie haben jedoch ca. 10 Tage Zeit, eine gültige Versichertenkarte oder einen sonstigen Versichertennachweis bei uns in der Praxis nachzureichen. 
Ihre zahnärztliche Praxisgemeinschaft für Bochum und Herne
Dr. med. dent. Günter Leugner und Zahnarzt Andreas Leugner
Herner Straße 367, 44807 Bochum

Telefon: 0234.533044

Qualitätssiegel der Kassenärztlichen Vereinigung und Zahnärztekammer Westfalen-Lippe