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Dienstag, 3. Januar 2012

Zahnarzt Bochum Herne informiert: Laserbehandlung bei Beihilfeberechtigten ab dem 01.01.2012, www.zahnarzt-bochum.de

Dental-Laser-Behandlungen


Am 01.01.2012 wurde die neue Gebührenordung  für Zahnärzte (GOZ 12) rechtsgültig. In der Gebührenordung sind einige neue Leistungen aufgenommen und präzisiert worden.
So wurde ein Zuschlag für die Anwendung eines Lasers in der GOZ 12 für einige Leistungen neu formuliert. Deshalb hat die betreffende Beihilfestelle keine Möglichkeit eine Erstattung mit der Begründung abzulehnen, dass die Laserbehandlung in der Zahnheilkunde nicht wissenschaftlich sei.
Leider wurde nicht das gesamte Behandlundspektum des Laser mit seinen umfangreichen Indikationen in die GOZ 12 aufgenommen.
Der Beihifeberechtigte wird also bei folgenden Behandlungen kostenfrei vom Laser profitieren können:

- Chirugische Entfernung von Zahnfleischwucherungen
- Chirugische Entfernung von Bändern der Mundschleimhaut
- Chirurgische Verbreiterung des Mundvorhofs,
- Parodontal-chirurgische Operationen (einschließlich der Bindegewebstransplantation)
- Bei der sehr seltenen Entfernung von Membranen in der regenerativen Parodontologie
- Die Wurzelkanalaufbereitung, - leider wurde die sehr sinnvolle Laserbehandlung bei der Wurzelkanalfüllung nicht in die GOZ aufgenommen.


Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema?
Dann nehmen Sie doch bitte Kontakt mit uns auf.

Ihre Zahnärzte für Bochum, Herne und Umgebung:
Dr. med. dent. Günter Leugner und Andreas Leugner
Ihre Wohlfühlpraxis, Herner Straße 367, 44807 Bochum

Telefon: 0234.533044

Qualitätssiegel der Kassenärztlichen Vereinigung und Zahnärztekammer Westfalen-Lippe 

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Sonntag, 13. Juni 2010

Beamte des Landes NRW habe weniger Kosten bei Implantaten. Zahnarzt Bochum/ Herne antwortet:

Am 30. November 2009 ist eine wichtige Änderung der Beihilfeordnung des Landes NRW (GV.NRW. Nr. 31 S. 602) veröffentlicht worden.
Zwei wichtige Änderung in der Erweiterung der Beihilfe sind für den Verbeamteten des Bundeslandes NRW relevant:

1. im zahnlosen Kiefer, wird neuerdings im Ober- und Unterkiefer auf zwei Implantate, sowie zum implantatgetragenen Zahnersatz Beihilfe gewährt. Die frühere Regelung sah nur Beihilfe in Unterkiefer bei Knochenschwund vor.

2. bei einem fehlendem Zahn der so genannten Einzelzahnlücke ist das Implantat und die Krone behilftfähig, soweit nicht beide Nachbarzähne überkront sind.
Also schließt eine Krone neben der Zahnlücke die Beihilfe zum Implantat nicht aus.

Eine amtsärztliche Begutachtung ist bei Vorliegen dieser beiden Indikationen nicht vorgesehen.
Durch die Erweiterung der Beihilfe kann der Beamte mit einer dieser Indikationen Geld sparen, da der Dienstherr mehr als früher zahlt.

http://zahndoc-leugner.de/ empfiehlt bei der Planung von Implantaten und Zahnersatz die Beihilfefähigkeit und deren Höhe zu prüfen.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch ( Tel: 0234 533044) oder auf folgenden Seiten:

http://zahndoc-leugner.de/
http://zahnimplantate-bochum.eu/
http://hernezahnarzt.de/
http://zahnarzt-bochum.org/
http://implantate-blogspot.de/

UNSERE WEBSEITEN SIND:
http://www.zahndoc-leugner.de/ http://www.zahnarzt-herne.info/
http://www.zahnimplantate-bochum.info/ http://hernezahnarzt.de/ http://zahnimplantate-Bochum.info/ http://zahnarzt-bochum.blogspot.com/ http://zahnarzt-bochum.net/
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