Dienstag, 30. Juli 2013

Zahnarzt Bochum informiert: Worauf man bei einer Zahnzusatzversicherung achten sollte, www.zahndoc-leugner.de

"Damit der Geldbeutel geschont wird"
Worauf man bei einer Zahnzusatzversicherung achten sollte!
Quelle ist hier ein Titelthema-Artikel in der "NWgesund", einer Magazin-Beilage der NW (Neue Westfälische), vom Freitag, 19. Juli 2013 

Die Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse bietet viele Vorteile, insbesondere für Familien stellt sie oft die günstigere Lösung im Vergleich zur privaten Krankenkasse dar. Der Nachteil ist: In manchen Gesundheitsbereichen leistet sie nur in begrenztem Umfang. Dieses gilt unter anderem im Zusammenhang mit Zahnbehandlungen.


Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei zahnärztlicher Versorgung sind eingeschränkt. Zuletzt hat die neue Gebührenordnung für Zahnärzte Mitte letzten Jahres den Leistungsumfang weiter restringiert. Zwar übernimmt die Kasse reguläre Zahnbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen und bis zum 18. Lebensjahr auch kieferorthopädische Leistungen, bei Zahnersatz fällt der Leistungsumfang dagegen wesentlich geringer aus. Hier werden nur Festzuschüsse gezahlt. Teure Inlays und Implantate, die nicht zur Regelversorgung gehören, werden dabei besonders gering bezuschusst. Hier muss der Versicherungsnehmer das Gros des Rechnungsbetrages aus eigener Tasche bezahlen.
Für solche über den standardmäßigen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse hinausgehenden Zahnbehandlungskosten ist Versicherungsschutz über eine private Zahnzusatzversicherung sinnvoll. Fast jeder private Krankenversicherer bietet solche Zahnzusatzversicherungen an. Angesichts der begrenzten Leistungen verwundert es nicht, dass Zahnzusatzversicherungen mit Abstand an der Spitze der als zweckmäßig erachteten Zusatzversicherungen stehen. In dem MLP-Gesundheitsreport nannten mehr als 80% der Teilnehmer der Befragung diesen Versicherungsschutz, weitere Zusatzversicherungen folgten erst mit weitem Abstand. 
Leistungen und Tarife der privaten Zahnzusatzversicherung weisen eine große Bandbreite auf. Oft sind sie als Baukastenprinzip gestaltet: in der Basisausstattung werden Kosten für Zahnersatz und besondere Zahnbehandlungen abgedeckt, optimal können - gegen Zuschläge bei den Prämien - weitere Zusatzleistungen, zum Beispiel für Kieferorthopädie und zusätzliche Spezialbehandlungen gewählt werden. Der Leistungsumfang ergibt sich im Wesentlichen aus den Versicherungsbedingungen. Hier sollten Sie auf das Kleingedruckte achten, denn längst nicht jedes Inlay oder Implantat wird automatisch erstattet. 
Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sind in der Regel Wartezeiten zu beachten - meist betragen sie 8 Monate. Wenn keine Wartezeit besteht, werden die Versicherungsleistungen in der Anfangszeit oft limitiert. Für bereits vor Versicherungsbeginn angefangene oder absehbare Zahnbehandlungen gilt im Allgemeinen Versicherungsausschluss. Besondere Aufmerksamkeit sollten Sie auf den Umfang der Kostenübernahme legen. Oft wird mit hohen Erstattungsquoten geworben - allerdings unterscheidet sich die Bezugsgrundlage je nach Versicherung. Es kann erhebliche Unterschiede ausmachen, ob sich die Erstattungsleistung auf den Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse, die Differenz zwischen Kosten und Krankenkassenzuschuss oder die tatsächlichen Gesamtkosten bezieht. 
Die Kostenersparnis durch eine private Zahnzusatzversicherung kann erheblich sein. Ein Beispiel: Wenn bei einem Implantat 2.760 Euro an Gesamtkosten anfallen und die gesetzliche Krankenkasse nur einen Zuschuss von 305 Euro zahlt, muss der gesetzliche Krankenversicherte 2.455 Euro Eigenanteil tragen, bei einer Zahnzusatzversicherung mit 90-prozentiger Gesamtkostenübernahme dagegen nur 276 Euro. 
Versicherungen online abzuschließen, ist inzwischen selbstverständlich geworden. Viele Direktversicherer können dabei gegenüber herkömmlichen Versicherungen auf Grund ihrer häufig günstigeren Kostenstrukturen Konditionenvorteile bieten. Ein sorgfältiger Vergleich der Bedingungen lohnt sich also auf jeden Fall.

Ihre zahnärztliche Praxisgemeinschaft für Bochum und Umgebung:
Dr. Günter Leugner und Andreas Leugner
Herner Straße 367, 44807 Bochum

Telefon: 0234.533044