Donnerstag, 18. Juni 2026

GKV-Reform · Analyse

Das BStabG 2026: Wenn Sparen auf Kosten der Patienten geht

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossen. Für Zahnersatz und Kieferorthopädie bedeutet es die tiefsten Einschnitte seit zwei Jahrzehnten, mit weitreichenden Folgen für Patienten und Praxen.

Analyse · Zahnärztliches Praxismanagement

Lange hatte die Politik die strukturelle Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung vor sich hergeschoben. Nun handelt die Koalition unter Kanzler Friedrich Merz, und der Preis dafür wird zum erheblichen Teil von den Patienten und von den Zahnarztpraxen bezahlt. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG), das am 29. April 2026 das Bundeskabinett passierte, greift tief in zwei zahnmedizinische Kernbereiche ein: den Zahnersatz und die Kieferorthopädie. Der Hintergrund ist nüchtern: Die GKV-Ausgaben steigen derzeit um knapp 8 Prozent pro Jahr, etwa doppelt so schnell wie noch in den 2010er Jahren, während die Beitragseinnahmen 2025 lediglich um rund 5 Prozent zulegen konnten. Die daraus resultierende Finanzierungslücke wird für 2027 auf 15,3 Milliarden Euro beziffert und könnte ohne Gegenmaßnahmen bis 2030 auf über 40 Milliarden Euro anwachsen. Das Gesetz soll die Zusatzbeitragssätze stabilisieren, bevor sie politisch untragbar werden. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und Kanzler Merz sprachen von einer der „größten Sozialstaatsreformen der letzten Jahrzehnte". Die Zahnärzteschaft sieht das deutlich kritischer.

1. Zahnersatz: Kassenzuschüsse fallen auf Vor-2020-Niveau

Der wohl unmittelbar spürbarste Einschnitt für Patienten betrifft die Festzuschüsse beim Zahnersatz. Bislang übernahm die Kasse je nach Bonusheft-Pflege 60, 70 oder 75 Prozent der Regelversorgungskosten. Künftig werden diese Sätze um jeweils zehn Prozentpunkte abgesenkt. Bonus 10 Jahre lückenlos von 70% auf 60%
Bonus 5 Jahre lückenlos von 75% auf 65%
kein Bonusheft von 60% auf 50% Das Bundesgesundheitsministerium begründet dies damit, die Zuschüsse auf das Niveau zurückzuführen, das vor dem Jahr 2020 galt. Für Patienten, die bereits regelmäßig zur Vorsorge erscheinen und ihr Bonusheft sorgfältig führen, bedeutet das dennoch: Sie tragen künftig einen größeren Eigenanteil, auch wenn sie alles richtig gemacht haben. „Bei aller Notwendigkeit, Reformen aufgrund der Kostenentwicklung umzusetzen, darf der Blick auf die einzelnen Versorgungsbereiche nicht verloren gehen." Martin Hendges (KZBV) und Dr. Romy Ermler (BZÄK), gemeinsame Stellungnahme, April 2026 Praxistipp: Patientengespräch zum Zahnersatz neu strukturieren
Frühzeitig über veränderte Festzuschüsse informieren, idealerweise schon bei der Planung. Kostenplan mit neuem Zuschusssatz erstellen und unterschreiben lassen.
Bonusheft-Status des Patienten vorab prüfen und dokumentieren.
Schriftliches Informationsblatt zu den Änderungen ab Inkrafttreten bereithalten.
Härtefall-Kriterien kennen und bei Bedarf ansprechen, das schützt vulnerable Patienten.

2. Allgemeine Zuzahlungen: plus 50 Prozent

Unabhängig vom Zahnersatz plant das BStabG eine pauschale Anhebung aller GKV-Zuzahlungsbeträge und -grenzen um 50 Prozent. Begründung: Die Zuzahlungsregelungen sind seit 2004 weitgehend unverändert geblieben, während Verbraucherpreise, Löhne und Gehälter im selben Zeitraum ebenfalls um rund 50 Prozent gestiegen sind. Künftig soll die Anpassung dynamisch an die Grundlohnrate gekoppelt werden. In der Zahnarztpraxis ist die direkte Auswirkung auf Zuzahlungen im eigentlichen Sinne begrenzt, da Zahnersatz über den Festzuschuss-Mechanismus funktioniert. Die psychologische Wirkung auf Patienten, die gleichzeitig höhere Krankenkassenbeiträge, höhere Selbstbeteiligungen und höhere Zahnersatz-Eigenanteile wahrnehmen, ist dennoch nicht zu unterschätzen.
Versorgungslücken drohen, besonders auf dem Land BZÄK und KZBV warnen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme eindringlich: Bei tatsächlicher Umsetzung des Fachzahnarzt-Vorbehalts würde Deutschland mindestens ein Viertel seiner heutigen KFO-Behandler verlieren. Betroffen wären in erster Linie Kinder und Jugendliche in ländlichen Regionen und aus sozial benachteiligten Familien, für die längere Anfahrtswege zu Fachzahnarztpraxen und deutlich längere Wartezeiten die Folge wären. Für Zahnarztpraxen, die bislang neben ihrer allgemeinzahnärztlichen Tätigkeit auch kieferorthopädische Behandlungen erbringen, stellt sich die Frage nach dem Bestandsschutz. Der Entwurf sieht eine Übergangsregelung für bereits laufende Behandlungen vor, die genaue Ausgestaltung ist zum Redaktionsschluss noch offen. Pauschalen statt Einzelvergütung: Mehr Risiko für Praxen Parallel zum Fachzahnarzt-Vorbehalt plant das Gesetz eine grundlegende Umstrukturierung der KFO-Vergütung. Die bestehende Einzelleistungsvergütung soll durch Behandlungspauschalen ersetzt werden, die sich an Schweregraden orientieren. Komplexe Behandlungsverläufe, beispielsweise kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapien, sollen ebenfalls in Pauschalen gefasst werden. Was auf den ersten Blick nach Verwaltungsvereinfachung klingt, birgt erhebliche wirtschaftliche Risiken: Pauschalen nivellieren den Aufwand. Patienten, deren Behandlung überdurchschnittlich komplex ist, generieren Verluste; unkomplizierte Fälle querfinanzieren. Für spezialisierte KFO-Praxen mit einem anspruchsvollen Patientenklientel kann das die wirtschaftliche Kalkulation grundlegend verschieben. Übersicht: Geplante KFO-Änderungen im BStabG Fachzahnarzt-Vorbehalt: Nur noch Fachzahnärzte für KFO dürfen GKV-Leistungen abrechnen. Pauschalvergütung: Einzelleistungen werden durch Schweregrad-Pauschalen ersetzt.
Übergangsregelung: Laufende Behandlungen sollen geschützt werden (Details offen).
Ausnahmen: Kinder, Jugendliche und vulnerable Patienten sollen besonders berücksichtigt werden.
Koppelung der Vergütung: An die Grundlohnrate, analog zu anderen ambulanten Leistungen.

3. Kieferorthopädie: Strukturbruch mit unkalkulierbaren Folgen

Der zweite und in seinen Auswirkungen möglicherweise noch gravierendere Eingriff betrifft die Kieferorthopädie. Das Gesetz sieht vor, kieferorthopädische GKV-Behandlungen künftig grundsätzlich auf Fachzahnärzte für Kieferorthopädie zu beschränken. Wörtlich heißt es im Referentenentwurf: KFO-Behandlungen durch Vertragszahnärzte, die keine Anerkennung als Fachzahnarzt für Kieferorthopädie besitzen, gehören nicht mehr zur zahnärztlichen Behandlung im GKV-Sinne. Das wäre eine historische Zäsur. Bislang durfte grundsätzlich jeder approbierte Zahnarzt kieferorthopädisch behandeln. Mit dem neuen Fachzahnarzt-Vorbehalt würde erstmals ein ganzer Bereich der Zahnmedizin formell einer spezialisierten Berufsgruppe vorbehalten. „Hochgradig irritierend ist, dass der bisher funktionierende kieferorthopädische Versorgungsbereich ohne jedwede Konsultation von KZBV oder BZÄK und ohne fundierte Sachbasis massiv versorgungsschädigend umgestaltet werden soll. " KZBV und BZÄK, Gemeinsame Stellungnahme zur Verbändeanhörung, April 2026

4. Was jetzt zu tun ist: Praxen in der Pflicht

Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause 2026 Bundestag und Bundesrat passieren; Teile treten am 1. Januar 2027, weitere am 1. Januar 2028 in Kraft. Die Zeit für Vorbereitung ist kurz. Praxen, die Zahnersatz anbieten, müssen ihre Aufklärungs- und Planungsprozesse anpassen. Patienten werden zunehmend nach dem Eigenanteil fragen, und die Antwort darauf muss sitzen. Wer Vertrauen aufbauen will, kommuniziert transparent und frühzeitig, auch wenn die Botschaft unbequem ist. Für Praxen mit KFO-Anteil gilt: Jetzt ist der Moment, den eigenen Status zu prüfen. Fachzahnärzte für Kieferorthopädie sind von der Neuregelung direkt betroffen und sollten die Vergütungsumstellung genau analysieren. Allgemeinzahnärzte mit KFO-Leistungsanteil sollten rechtliche Beratung suchen und Übergangsszenarien durchdenken. Eine zeitnahe interne Strategie sowie eine Strategie für die Kommunikation gegenüber Patientinnen und Patienten ist für die zweite Jahreshälfte 2026 dringend anzuraten. PKV Institut, Analyse zum BStabG, Mai 2026 Fazit: Stabilität für die Kassen, Unsicherheit für die Versorgung Das BStabG 2026 erreicht sein fiskalisches Ziel auf dem kürzesten Weg: indem es Leistungen kürzt und Eigenanteile erhöht. Ob dies langfristig die Versorgungsqualität sichert, darf bezweifelt werden. Geringere Festzuschüsse beim Zahnersatz bedeuten für viele Menschen schlicht, dass notwendige Behandlungen aufgeschoben werden, mit den bekannten Folgekosten. Der Fachzahnarzt-Vorbehalt in der Kieferorthopädie schafft Qualitätsstandards, die nicht evidenzbasiert begründet wurden, und riskiert Versorgungslücken gerade dort, wo sie am wenigsten zu vertreten sind: bei Kindern und Jugendlichen auf dem Land. Die Zahnärzteschaft hat sich klar positioniert. Jetzt liegt es am Gesetzgeber, die Stellungnahmen von KZBV und BZÄK im parlamentarischen Verfahren ernst zu nehmen, und an den Praxen, sich auf eine Realität vorzubereiten, die ab Mitte 2026 Gestalt annimmt.

Ihr Zahnarzt in Bochum: Dr. med. dent. G. Leugner


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Donnerstag, 7. Mai 2026

Zahnarzt Bochum: Zahntabletten eine sinnvolle Alternative zur Zahnpasta?

Zahnarzt Bochum: Zahntabletten - eine Alternative?

Zahntabletten werden immer häufiger als Alternative zur klassischen Zahnpasta beworben. Doch ob sie wirklich „besser“ sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Ein Vorteil von Zahntabletten ist ihre Umweltfreundlichkeit. Sie kommen meist ohne Plastikverpackung aus und enthalten oft weniger Wasser, was Transport und Lagerung nachhaltiger macht. Außerdem sind sie praktisch für unterwegs, da sie leicht und auslaufsicher sind.

In Bezug auf die Zahngesundheit können Zahntabletten genauso wirksam sein wie Zahnpasta - vorausgesetzt, sie enthalten Fluorid. Fluorid ist entscheidend, um Karies vorzubeugen und den Zahnschmelz zu stärken. Fehlt dieser Inhaltsstoff, sind Zahntabletten aus zahnmedizinischer Sicht nicht zu empfehlen.

Ein möglicher Nachteil ist die Anwendung: Manche Menschen empfinden das Zerkauen der Tabletten vor dem Putzen als ungewohnt oder unangenehm. Zudem schäumen sie oft weniger als Zahnpasta, was bei einigen das Gefühl von „sauberen Zähnen“ beeinflusst.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Zahntabletten keine grundsätzlich bessere oder schlechtere Wahl sind als Zahnpasta. Sie können eine gute Alternative sein, wenn sie Fluorid enthalten und korrekt angewendet werden. Letztlich kommt es auf persönliche Vorlieben, Umweltbewusstsein und die richtige Zahnpflege an.

Wenn du nur auf den Preis achtest, gewinnt klar die Zahnpasta. Wenn dir Umweltaspekte wichtig sind, können sich Zahntabletten trotzdem lohnen. Für Reisen sind Tabletten eine praktische Alternative.

Unsere Zahnärzte im Zahnarztzentrum in Bochum beraten sie gerne bei weiteren Fragen.


Zahnärztliche Praxisgemeinschaft für Bochum und Herne
Dr. med. dent. Günter Leugner und Zahnarzt Andreas Leugner
Herner Straße 367, 44807 Bochum, Telefon: 0234.533044


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Freitag, 6. März 2026

Zahnarzt Bochum: Allergien beim Zahnarztbesuch

Allergien spielen beim Zahnarztbesuch im Zahnarztzentrum in Bochum eine wichtige Rolle, da verschiedene Materialien und Medikamente verwendet werden, die bei manchen Patientinnen und Patienten allergische Reaktionen auslösen können. Deshalb ist es wichtig, dass Allergien bereits vor der Behandlung bekannt sind und dem Zahnarzt oder der Zahnärztin mitgeteilt werden.

Eine häufige Allergie im zahnmedizinischen Bereich ist die Latexallergie. Latex wird zum Beispiel in Handschuhen oder anderen medizinischen Produkten verwendet. Menschen mit einer Latexallergie können Symptome wie Hautrötungen, Juckreiz, Schwellungen oder in schweren Fällen sogar Atemprobleme entwickeln. Aus diesem Grund verwenden viele Zahnarztpraxen heute latexfreie Handschuhe und Materialien, wenn bekannt ist, dass ein Patient allergisch reagiert.

Zahnarzt Bochum: Handschuhe - eine latexfreie Alternative 

Auch Allergien gegen bestimmte Medikamente können relevant sein. Dazu gehören zum Beispiel lokale Betäubungsmittel, Antibiotika oder Schmerzmittel. Wenn eine Allergie gegen ein bestimmtes Medikament besteht, wählen unsere Zahnärzte alternative Substanzen, damit die Behandlung sicher durchgeführt werden kann.

Darüber hinaus können manche Menschen auf zahnmedizinische Materialien wie Metalle, Kunststoffe oder Bestandteile von Füllungen reagieren. Besonders bekannt sind Allergien gegen Nickel oder bestimmte Bestandteile von Kunststoffen. In solchen Fällen verwenden wir andere Materialien wie Keramik oder spezielle allergikerfreundliche Werkstoffe.

Um Risiken zu vermeiden, wird vor jeder Behandlung eine Anamnese durchgeführt. Dabei stellen wir Fragen zu bestehenden Krankheiten, Medikamenten und möglichen Allergien. Diese Informationen helfen dabei, Komplikationen zu vermeiden und die Behandlung individuell anzupassen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Allergien beim Zahnarztbesuch ernst genommen werden müssen. Durch eine gute Kommunikation zwischen ihnen und unseren Zahnärzten sowie durch den Einsatz geeigneter Materialien und Medikamente können allergische Reaktionen in den meisten Fällen vermieden werden und eine sichere Behandlung gewährleistet werden.

Unsere Zahnärzte im Zahnarztzentrum in Bochum beraten sie gerne bei weiteren Fragen.


Ihr Dr. med.dent Günter Leugner

Zahnärztliche Praxisgemeinschaft für Bochum und Herne
Dr. med. dent. Günter Leugner und Zahnarzt Andreas Leugner
Herner Straße 367, 44807 Bochum, Telefon: 0234.533044


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Freitag, 23. Januar 2026

Zahnarzt Bochum: Zähne von jung bis alt.

Zähne verändern sich im Laufe des Lebens deutlich - sowohl in ihrer Entwicklung als auch in ihrem Zustand. Hier ein verständlicher Überblick nach Lebensphasen:

1. Kindheit



Milchzähne brechen ab etwa dem 6. Lebensmonat durch (insgesamt 20). Sie sind kleiner, heller und haben dünneren Zahnschmelz.
Ab ca. 6 Jahren beginnt der Zahnwechsel. Unter dem Wechselgebiss versteht man die Übergangsphase im Gebiss, in der Milchzähne nach und nach ausfallen und durch die bleibenden Zähne ersetzt werden. In dieser Zeit sind Milchzähne und bleibende Zähne gleichzeitig im Mund vorhanden. In einigen Fällen bleiben vereinzelte Milchzähne dauerhaft. Es endet ungefähr mit 12-13 Jahren, dann sind fast alle bleibenden Zähne durchgebrochen.

2. Jugend & frühes Erwachsenenalter

Die bleibenden Zähne (meist 28 zahne, mit Weisheitszähnen bis zu 32) sind vollständig vorhanden. Zahnschmelz ist am härtesten und widerstandsfähigsten. Weisheitszähne brechen zwischen 17–25 Jahren durch – oder bleiben bei wenig Platz im Kiefer.

3. Erwachsenenalter

Zähne nutzen sich durch Kauen, Knirschen, Säuren ab.
Der Zahnschmelz wird dünner → Zähne wirken etwas dunkler.
Das Zahnbein (Dentin) bildet sich weiter, wodurch Zähne weniger empfindlich. 
Zahnfleisch kann sich zurückziehen (Zahnhälse werden sichtbar).

4. Höheres Alter

Abnutzung und kleine Risse nehmen zu.
Es besteht ein höheres Risiko für Karies an Zahnhälsen. Zähne können lockerer werden, besonders bei Knochenabbau. Mundtrockenheit kann entstehen (z. B. durch Medikamente) und erhöht Kariesrisiko.

Wichtig zu wissen

Zähne wachsen nicht nach.
Mit guter richtige Pflege können eigene Zähne ein Leben lang erhalten bleiben. 

Regelmäßige Zahnarztbesuche und Prophylaxe sind im Alter besonders wichtig. Machen sie einen Kontrolltermin bei uns im Zahnarztzentrum in Bochum!


Ihr Dr. med.dent Günter Leugner

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Donnerstag, 8. Januar 2026

Gibt es Änderungen im Jahr 2026 die die zahnärztliche Versorgung betreffen?


Ja, für 2026 gibt es tatsächlich einige relevante Änderungen und Entwicklungen beim Zahnarzt für Patientinnen und Patienten in Deutschland, besonders im Bereich Prävention und Dokumentation. Hier sind die wichtigsten Punkte übersichtlich erklärt:

1. Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen im „Gelben Heft“

Ab Januar 2026 werden die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder offiziell im sogenannten „Gelben Heft“ (Kinderuntersuchungsheft) dokumentiert.

Das bedeutet: Eltern bringen zum Zahnarzttermin künftig das Gelbe Heft mit, und dort werden die Ergebnisse der fünf Vorsorgetermine für Kinder von 6 Monaten bis 6 Jahren eingetragen.

Im gelben Vorsorgeheft (Kinder-Untersuchungsheft) werden beim Zahnarzt die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder dokumentiert, nicht Behandlungen.
Konkret trägt der Zahnarzt dort ein:

  • Datum der Untersuchung
  • Alter des Kindes
  • Welche zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung durchgeführt wurde
  • Kurzbefund (z. B. Zähne unauffällig / Auffälligkeiten gesehen)
  • Beratung der Eltern, z. B. zu
  • Zahnpflege und Mundhygiene
  • Ernährung
  • Fluoridanwendung
  • ggf. Empfehlungen oder Hinweise (z. B. weitere Kontrollen)

Wichtig zu wissen: 
Eingetragen werden nur Vorsorgeuntersuchungen, keine Füllungen, Röntgenbilder oder Therapien.

Das Bonusheft für regelmäßige Zahnarztbesuche ist ein separates Heft (meist blau/weiß) und gilt erst für ältere Kinder/Jugendliche. Das soll die Mundgesundheit verbessern und die Vorsorge bei Kindern noch selbstverständlicher machen. (Kassenzahnärzliche Bundesvereinigung)

2. EU-Amalgam-Verbot läuft weiter

Bereits seit 1. Januar 2025 ist die Verwendung von Amalgamfüllungen in der EU in der Regel verboten (wegen Quecksilber-Umweltschutz). Das betrifft auch 2026 weiterhin Zahnarztbehandlungen:

Für gesetzlich Versicherte gibt es zu 100 % erstattete alternative Füllmaterialien (z. B. Komposite) ohne zusätzliche Kosten beinkleinen und mittleren Füllungen.

In Ausnahmefällen können Amalgamfüllungen bis Juni 2026 noch verwendet werden, wenn keine andere passende Option besteht. 

Für Patienten bedeutet das: Du bekommst bei Kariesbehandlung in der Regel keine Amalgamfüllung mehr, sondern umweltfreundliche, zahnfarbene Materialien, ohne Zuzahlung bei gesetzlich Versicherten. 

Was heißt das für dich konkret?
Wenn du Kinder hast: Sie bekommen eine strukturierte Vorsorgedokumentation im Gelben Heft. 
Bei Zahnfüllungen erhältst du statt Amalgam zahnfarbene Alternativen ohne Extra-Kosten. 

Ansonsten bleibt der Ablauf beim Zahnarzt weitgehend gleich, aber es lohnt sich, aufmerksam auf Informationen zur Krankenversicherung und möglichen weiteren Reformen zu achten. Das Zahnarztzentrum Bochum wird daüber berichten.


Ihr Dr. med.dent Günter Leugner

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