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Sonntag, 10. Dezember 2023

Zahnarzt Bochum: Denken Sie an Ihre jährliche Zahnkontrolle


Zahnarztzentrum Bochum:
Zum Jahresende erinnern wir an das Bonusheft.

Das Bonusheft hat einen großen Vorteil: Wer es vollständig ausgefüllt vorlegen kann, bekommt von seiner Krankenkasse eine höhere Kostenübernahme bei Zahnersatzleistungen. Das bedeutet konkret: Wenn man regelmäßig zum Check-up geht und dieses im Heft dokumentiert wird, spart man Geld im Falle einer notwendigen Behandlung.

Der Kassenzuschuss ist gestaffelt:
Nach fünf Jahren: 70 Prozent
Nach zehn Jahren: 75 Prozent.

Wichtig ist ein Stempel pro Jahr, also ein lückenlos geführtes Bonusheft. Wer für dieses Jahr noch keinen Stempel hat, kann dies noch bis 31. Dezember nachholen. Ohne Bonus gibt es 60 Prozent Zuschuss.

Gerade in der heutigen Zeit sind schöne und gepflegte Zähne wichtig – schließlich zählt ein strahlendes Lächeln zu den schönsten Accessoires überhaupt. Nutzen Sie diese Chance jetzt und vereinbaren Sie gleich Ihren nächsten Termin im Zahnarztzentrum in Bochum!
Denn wer seine Mundgesundheit ernst nimmt, kann mit einem guten Gewissen ins neue Jahr starten - inklusive eines bezaubernden Lächelns!

Wir wünschen Ihnen ein fröhliches Weihnachtsfest und alles Gute für 2024!


Mittwoch, 16. Dezember 2015

Zahnarzt Bochum informiert: Jetzt zum Jahresende 2015 noch den Bonus sichern! www.zahnarzt-bochum.de

Jetzt noch schnell 2015 den Bonus sichern

Verschenken Sie kein Geld! Wir haben zwischen den Jahren für Sie geöffnet!
Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sollte ein Bonusheft haben und führen! Das gilt natürlich ebenso für die mitversicherten Familienangehörigen.

Um den Bonus zu bekommen, ist bei Erwachsenen mindestens ein Zahnarztbesuch jährlich nachzuweisen, bei Kindern und Jugendlichen sind zwei Kontrollen pro Jahr notwendig.
Mindestens 60 % der Bonusheftbesitzer denken aber leider nur unregelmäßig an ihren Stempel im Bonusheft und verschenken somit bares Geld! Die Krankenkassen teilen mit, dass gesetzliche Kassen in Deutschland für Zahnersatz-Behandlungen nur einen Zuschuss zahlen, den Rest trägt immer noch der/die Versicherte selbst. Dieser Eigenanteil läßt sich sehr deutlich verringern, wenn man regelmäßig zum Zahnarzt geht. Dann erhält man einen höheren Zuschuss. Wenn die Vorsorge-Untersuchungen 5 Jahre lang lückenlos im Bonusheft bestätigt sind, erhöht sich der Zuschuss um 20 %, bei 10 Jahren sogar um 30 %.
Es gibt mindestens zwei Gründe, warum einem das Bonusheft nicht egal sein sollte:
Einerseits erinnert es daran, dass jeder regelmäßig etwas für die Gesunderhaltung seiner Zähne tun sollte. - Andererseits hilft das Bonusheft enorm beim Geldsparen!
Sichern Sie sich jetzt noch rechtzeitig zum Jahresende Ihren Bonus! Kommen Sie jetzt noch zur für Sie sehr wichtigen Kontroll-Untersuchung!

Machen Sie jetzt noch kurz vor Jahresende einen Termin in unserer Praxisgemeinschaft!

Ihre Zahnärzte für Bochum, Herne und Umgebung
Zahnarztzentrum Bochum
zahnärztliche Praxisgemeinschaft Dr. med. dent. Günter Leugner
und Zahnarzt Andreas Leugner
Herner Straße 367, 44807 Bochum
Telefon: 0234.533044

Qualitätssiegel der Kassenärztlichen Vereinigung und Zahnärztekammer Westfalen-Lippe 


Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf folgenden Seiten:

mplantate.blogspot.com/

Dienstag, 18. Dezember 2012

Zahnarzt Bochum informiert über den Wegfall der Praxisgebühr 2013 und das Bonusheft, www.zahnarzt-bochum.de

Zahnarzt Bochum klärt auf:
Missverständnisse bezüglich Praxisgebühr und Bonusheft


So mancher Patient und so manche Patientin dachte sich:
Dadurch, dass die ungeliebte Praxisgebühr nächstes Jahr (ab 01.01.2013) wegfällt, geh´ ich doch am besten im nächsten Jahr erst wieder zum Zahnarzt. Ich mache den Jahres- oder Halbjahres-Zahncheck dann besser nach dem Jahreswechsel. Dann spare ich mir die 10 Euro.

Keine Gute Idee! Sie verschenken bares Geld!

Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sollte ein Bonusheft haben und führen! Das gilt natürlich ebenso für die mitversicherten Familienangehörigen.
Um den Bonus zu bekommen, ist bei Erwachsenen mindestens ein Zahnarztbesuch jährlich nachzuweisen, bei Kindern und Jugendlichen sind zwei Kontrollen pro Jahr notwendig.
Mindestens 60 % der Bonusheftbesitzer denken aber leider nur unregelmäßig an ihren Stempel im Bonusheft und verschenken somit bares Geld! Die Krankenkassen teilen mit, dass gesetzliche Kassen in Deutschland für Zahnersatz-Behandlungen nur einen Zuschuss zahlen, den Rest trägt immer noch der/die Versicherte selbst. Dieser Eigenanteil läßt sich sehr deutlich verringern, wenn man regelmäßig zum Zahnarzt geht. Dann erhält man einen höheren Zuschuss. Wenn die Vorsorge-Untersuchungen 5 Jahre lang lückenlos im Bonusheft bestätigt sind, erhöht sich der Zuschuss um 20 %, bei 10 Jahren sogar um 30 %.

Wir haben für Sie zwischen Weihnachten und Neujahr geöffnet!

Es gibt mindestens zwei Gründe, warum einem das Bonusheft nicht egal sein sollte:
Einerseits erinnert es daran, dass jeder regelmäßig etwas für die Gesunderhaltung seiner Zähne tun sollte. - Andererseits hilft das Bonusheft enorm beim Geldsparen! Sichern Sie sich jetzt noch rechtzeitig zum Jahresende Ihren Bonus! Kommen Sie jetzt noch zur für Sie sehr wichtigen Kontroll-Untersuchung!

Telefon: 0234.533044

Wir wünschen Ihnen frohe Festtage
Ihre Zahnärzte für Bochum und Umgebung:
Dr. med. dent. Günter Leugner und Andreas Leugner
Herner Straße 367, 44807 Bochum

Unsere Praxis führt natürlich das Qualitätssiegel der Kassenärztlichen Vereinigung und Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

Besuchen Sie doch auch einmal unsere Facebook-Seite:
Weitere Informationen im Internet:

Donnerstag, 24. November 2011

Zahnarzt Bochum Herne informiert: Jetzt noch schnell den Bonus sichern! www.zahnarzt-bochum.de

Stempel holen, Bonus sichern
Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sollte ein Bonusheft haben und führen! Das gilt natürlich ebenso für die mitversicherten Familienangehörigen.


Um den Bonus zu bekommen, ist bei Erwachsenen mindestens ein Zahnarztbesuch jährlich nachzuweisen, bei Kindern und Jugendlichen sind zwei Kontrollen pro Jahr notwendig.

Mindestens 60 % der Bonusheftbesitzer denken aber leider nur unregelmäßig an ihren Stempel im Bonusheft und verschenken somit bares Geld! Die Krankenkassen teilen mit, dass gesetzliche Kassen in Deutschland für Zahnersatz-Behandlungen nur einen Zuschuss zahlen, den Rest trägt immer noch der/die Versicherte selbst. Dieser Eigenanteil läßt sich sehr deutlich verringern, wenn man regelmäßig zum Zahnarzt geht. Dann erhält man einen höheren Zuschuss. Wenn die Vorsorge-Untersuchungen 5 Jahre lang lückenlos im Bonusheft bestätigt sind, erhöht sich der Zuschuss um 20 %, bei 10 Jahren sogar um 30 %.

Verschenken Sie kein Geld!

Es gibt mindestens zwei Gründe, warum einem das Bonusheft nicht egal sein sollte:
Einerseits erinnert es daran, dass jeder regelmäßig etwas für die Gesunderhaltung seiner Zähne tun sollte. - Andererseits hilft das Bonusheft enorm beim Geldsparen!

Sichern Sie sich jetzt noch rechtzeitig zum Jahresende Ihren Bonus! Kommen Sie jetzt noch zur für Sie sehr wichtigen Kontroll-Untersuchung! Machen Sie jetzt noch kurz vor
Jahresende einen Termin in unserer Praxis!

Für weitere Fragen zum Thema stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Ihre Zahnärzte für Bochum, Herne und Umgebung:
Dr. med. dent. Günter Leugner und Zahnarzt Andreas Leugner
Zahnarztpraxis, Herner Straße 367, 44807 Bochum

Telefon: 0234.533044

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Qualitätssiegel der Kassenärztlichen Vereinigung und Zahnärztekammer Westfalen-Lippe 

Weitere, für Sie interessante Internetseiten:

http://www.zahnarzt-bochum.de
http://www.zahndoc-leugner.de/
http://www.zahnarzt-bochum.org/

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Mittwoch, 28. April 2010

Bonusregelung und Festzuschussregelung


Kriterien für die Auswahl des Zahnersatzes:
Die Zahnersatz-Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen sind für den Patienten unverständlich formuliert. Die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen richten sich nach der im Einzelfall vorgesehenen Regelversorgung.
Diese Regelversorgung orientiert sich an dem jeweiligen Befund. Die Versorgungsform- z.B. festsitzend oder herausnehmbar- ist für den jeweiligen Befund gesetzlich vorgeschrieben.
Festzuschussregelung:
Diese gilt ausschließlich für die gesetzlichen Kassen. Seit 2005 erhält jeder gesetzlich Versicherte bei der Zahnersatzversorgung befundorientierte Festzuschüsse. Durch die Vorlage des Bonusheftes erhöht sich der Zuschuss, wenn eine jährliche Zahnvorsorgeuntersuchung nachgewiesen werden kann.
Eine bessere oder schönere Versorgung, wie z.B. ein Implantat, ist möglich. Die Differenz der Kosten zur Regelversorgung  muss der Patienten privat zuzahlen. Die Krankenkasse zahlt nur den Anteil zur Regelversorgung, nicht die tatsächlichen Versorgung.
Regelversorgung:
So wird die Versorgungsform bezeichnet, die medizinisch "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" bezeichnet wird.
Heil- und Kostenplan:
Bevor der Zahnarzt mit einer Zahnersatzbehandlung beginnt, muss ein Heil- und Kostenplan für den Patienten erstellt werden. Inhalt dieses Plans ist der Befund, die Regelversorgung und gegebenenfalls die tatsächlich geplante Versorgung mit Zahnersatz mit den Kosten.
Bonusregelung:
Die gesetzlich Krankenkassen bezahlen den Versicherten 50 % der Kosten einer Regelversorgung. Für  Patienten, die bei ihrem Zahnarzt in den letzten 5 Jahren einmal jährlich eine Kontrolluntersuchung haben durchführen lassen, erhöht sich der Festzuschuss um 10 Prozent.
Derjenige, der dieses für die letzten 10 Jahre nachweisen kann, erhält sogar einen um 15% höheren Festzuschuss!
Härtefallregelung:
Patienten unter einer bestimmten Einkommensgrenze bekommen den doppelten Festzuschuss.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch gerne in einem persönlichen Gespräch
( Tel: 0234 533044),
oder auf folgenden Internet-Sites:

 
UNSERE WEBSEITEN SIND:
 
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