Sonntag, 3. Februar 2019

Zahnarzt Bochum erhält erneut ein Gütesiegel vom Ärzteportal

Das Ärzteportal jameda hat unsere Patientenbewertungen im Januar 2019 aktualisiert. Wir freuen uns über Ihr Vertrauen und die guten Erfahrungen, die Sie in unserer Praxis gemacht haben. Die vielen positiven Bewertungen spiegeln sich in mehreren von Jameda ausgestellen Siegeln da.





So gehört unser Zahnarztzentrum zu den Top10-Praxen in Bochum in den Bereichen ästhetische Zahnmedizin, Parodontologie, Implantologie. Unser gesamtes Team freut sich über diese Auszeichnungen und jede(r) einzelne sieht diese Siegel als Bestätigung seiner Ausbildung und Arbeit. Zudem bieten unsere neuen, barrierefreien Praxisräume im Erdgeschoss neue, modern Behandlungsmethoden für Sie.



Ihre Zahnärzte für Bochum, Herne und Umgebung
Zahnarztzentrum Bochum
zahnärztliche Praxisgemeinschaft Dr. med. dent. Günter Leugner
und Zahnarzt Andreas Leugner
Herner Straße 367, 44807 Bochum
Telefon: 0234.533044

Qualitätssiegel der Kassenärztlichen Vereinigung und Zahnärztekammer Westfalen-Lippe 


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Zahnarzt Bochum

Dienstag, 15. Januar 2019

Ausbau unserer Praxisgemeinschaft in Bochum Dr. med. dent. Günter Leugner und Andreas Leugner

Im Januar 2019 haben wir den Ausbau unserer Praxisräume beendet. Der gesamte Bereich im Erdgeschoss ist barrierefrei. Es sind zwei zusätzliche Behandlungsräume, ein Anmeldebereich, ein Warte-, bzw. Entspannungsraum sowie sanitäre Anlangen neu eingerichtet worden. Die Räume in der 1. und 2. Etage bleiben unverändert. Dort befinden sich nach wie vor Behandlungsräukme und das hauseignene Labor. Im Rahmen dieser Umbaumaßnahmen haben wir die Nummerierung der Behandlungsräume neu gestaltet. So befinden sich die Behandlungsräume 1 und 2 im Ergeschoss. In der ersten Etage die Bahandlungsrüme 11,12, und 13 und in der 2. Etage die Behandlungsräume 21 und 22. Unsere gesamte Praxis wird zum "Zahnarztzentrum Bochum". Geleitet wird das Zahnarztzentrum von Dr. G. Leugner und Andreas Leugner. Der Eingang ist im Eingangsbereich an der linken Seite.

Die neu eigerichteten Räume:
Der Anmeldung direkt im Eingangsbereich im Hintergrund die Herner Strasse

Der neue Entspannungsraum

Der Behandlungsraum 1



Der Behandlungsraum 2 - im Hintergrund der zum Haus gehörige Garten

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Zahnarztzentrum Bochum
zahnärztliche Praxisgemeinschaft Dr. med. dent. Günter Leugner
und Zahnarzt Andreas Leugner
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Sonntag, 11. November 2018

Zahnarzt Bochum informiert: Ladestation für Elektroautos und Radbox auf dem gegenüberliegenden Riemker Markt

Ladestation für Elektroautos und Radbox auf dem gegenüberliegenden Riemker Markt
Auf dem unserer Praxis gegenüberliegenden Markt in Bochum Riemke sind zukunftsweisende Projekte installiert worden:
Tankstelle für E-Autos auf dem in Bochum Riemke





- eine Ladestation für E-Autos wurde installiert. Unsere Patienten und alle anderen E-Autobesitzer können nun dort ihr Auto aufladen lassen.



Radbox




- eine Radbox, die per App buchbar ist. Die Box ist mit einem Schließsystem und mit einem Stromanschluss ausgestattet. Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist und/oder mit Bus und Bahn weiterreisen möchte, kann entspannt, sicher und komfortabel sein Fahrrad hier einschließen und z.B. in die U-Bahnstation Riemke Markt einsteigen und weiterreisen.
Gemietet werden die Boxen über ein Buchungssystem per App, ein Bezahlsystem und eine Plattform. Durch digitale Schließsysteme gibt es moderne Zugangsmöglichkeiten für Kurz- und Dauerparker. Unter Federführung des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR) hat dieses Projekt beim Bundesförderwettbewerb "Klimaschutz im Radverkehr" mitgemacht und es wurden weitere Fahrradboxen aufgestellt.


Wir freuen uns über diese neuen Installationen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.


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Freitag, 10. August 2018

Zahnarzt Bochum: Zwei neue Auszubildende in unserer Praxis

Gut ausgebildete und freundliche Mitarbeiter in unserem Team sind wichtig.
Seit Juli 2018 bilden wir zwei neue Mitarbeiterinnen in unserer Praxis zur zahnmedizinischen Fachangestellten aus:

Frau Zozan Pakir

Frau Sümeyra Dogan


Wir wünschen unseren beiden Teammitgliedern eine lehrreiche und erfolgreiche Zeit.

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Sonntag, 22. Juli 2018

Zahnarzt Bochum informiert: Neue EU-Verordnung über die Verwendung von Amalgam

Die Amalgamfüllung, umgangssprachlich auch „Plombe“ genannt, ist eine Zahnfüllung aus einem Quecksilbermetallgemisch. Die für Zahnfüllungen verwendete Mischung setzt sich aus ca. 50% Quecksilber sowie Silber, Kupfer, Zink und Zinn zusammen.


Die Amalgamfüllung wird aus verschiedenen Metallen zusammengesetzt.

Die Europäische Union schränkt den Einsatz von Amalgam mit einer neuen Verordnung, die im Juli 2018 in Kraft tritt ein. Ein späteres Verbot könnte 2030 folgen. In der neuen Verordnung wird festgelegt, dass Zahnärzte Amalgam bei Kindern unter 15 Jahren sowie schwangeren und stillenden Frauen nur noch in absoluten Ausnahmen benutzen. Bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion sind Amalgamfüllungen ohnehin nicht erlaubt.
Bis zum 1. Juli 2019 legt jeder EU-Mitgliedstaat einen nationalen Plan mit den Maßnahmen vor, die er zu ergreifen beabsichtigt, um die Verwendung von Dentalamalgam schrittweise zu verringern.
Bis zum 30. Juni 2020 prüft die Europäische Kommission, ob ein vollständiges Amalgam-Verbot auf „lange Sicht und vorzugsweise bis 2030“ in der EU umgesetzt werden kann.



Die Zeit der Amalgamfüllungen (die aus ca 50% Quecksilber bestehen) läuft ab.
Die Verarbeitung von Amalgam hat eine Diskussion über mögliche Gesundheitsgefährdungen bewirkt, die von der Verwendung von Amalgam als Zahnfüllung ausgehen könnte. Hauptgrund der Bedenken ist der Anteil an Quecksilber, der im Körper abgelagert wird. bei der Nahrungsaufnahme kann es zu Korrosionen an der Oberfläche der Amalgamfüllung kommen und quecksilberhaltige Teilchen werden freigesetzt. Auch der Kauvorgang führt über die Jahre zu einer Ablösung kleinster Amalgampartikel.
Besonders für Personen mit einem empfindlichem Immunsystem oder Allergikern ist dies eine starke Belastung des Organismus. Es kann zu verschiedenen Vergiftungserscheinungen kommen. Häufige amalgambedingte Unverträglichkeitsreaktionen sind:
Hautausschlag
Abgeschlagenheit
Kopfschmerzen
Schlafstörungen
Schleimhautveränderungen
Nierenerkrankungen
Haarausfall
Kribbeln in Händen und Füßen
Falls Ihr Körper bereits mit Quecksilber durch vorhandene Amalgamfüllungen belastet ist oder sich sogar eine Krankheitssymptomatik gebildet hat, können Sie in unserer Praxis das Quecksilber aus dem gesamten Organismus ausleiten lassen. Wir entfernen die Amalgamfüllungen schonend, ohne eine weitere Quecksilberbelastung für den Patienten auszulösen.
In einem weiteren Schritt füllen wir mit moderne Materialien die offenen Bereiche.

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Sonntag, 25. Februar 2018

Zahnarzt Bochum informiert: Welche Krankenkassen geben Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung

Wieviel Geld gibt es von der gesetzlichen Krankenkasse für die Zahnreinigung und ermöglicht diese dann die beste zahnärztliche Therapie?

Zahnarzt Bochum: Prophylaxesitzung


Der Autor empfiehlt den neuen Artikel in der Zeitschrift Finanztest März 2018 zum Thema Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen zur professionellen Zahnreinigung. Es werden die Ergebnisse einer Recherche zum Thema freiwillige Leistungen von gesetzlichen Krankenkassen zur Vorbeugung von Zahnerkrankungen einschließlich der prozentualen Kosten des Bruttoeinkommens der jeweiligen Krankenkasse publiziert.
Finanztest lässt in diesem Artikel keine Mogelpackungen zu, bei denen Krankenkassen gut aussehen, weil sie freiwillig Zahnreinigungen bezuschussen, die Kosten aber durch Billigzahnersatz aus dem Ausland finanzieren.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Leistungen zur Prophylaxe  der Krankenkassen besteht für Patienten nur vom 6-ten bis zur Vollendung des 17-ten Lebensjahrs.
Ein Anspruch auf eine Erstattung von den Kosten einer professionellen Zahnreinigung gibt es überhaupt nicht.
In Test wurden 74 für alle Versicherten geöffnete gesetzliche Krankenkassen untersucht. In einer Tabelle werden 42 Krankenkassen genannt, die ohne Knebelverträge mit Zahnärzten die professionelle Zahnreinigung bezuschussen.
Patienten müssen um den Zuschuss zu erhalten lediglich die Rechnung der Zahnreinigung, welche bei ihrem Wunschzahnarzt durchgeführt wurde, einreichen und eventuell an einem Bonusprogramm zur regelmäßigen Zahnvorsorgeuntersuchung teilnehmen. Leistungen für spezielle Patientengruppen wie etwa Schwangere oder Pflegebedürftige werden nicht in dem Artikel genannt.
Im Artikel werden regional eingeschränkte, die also nicht bundesweit geöffnete sind und Krankenkassen, die im gesamten Bundesgebiet frei wählbar sind.
Spitzenreiter in der Höhe der möglichen Erstattung für eine oder zwei Zahnreinigung ist die regional eingeschränkte AOK Niedersachsen mit Leistungen von 250 Euro. Ist der Versicherte zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Mai 2018 mindestens einen Tag bei dieser Kasse versichert. so erhöht sich das Budget bei diesem Mitglied sogar auf 500 Euro für das Jahr 2018.
Die anderen genannten Krankenkassen gewähren einen Zuschuss von 25 Euro bis 75 Euro. Die Kosten der Krankenkassen liegen bei derzeit 14,6% plus einem kassenspezifischen Zusatzbeitrag der dann 15% bis 16,30% des Bruttoeinkommens ausmacht.
Für die Bundesländer Bayern, Bremen, Hessen, Sachsen-Anhalt und den schon genannten Spitzenreiter Niedersachsen lohnt sich ein Angebot der AOK. Leider finden für für NRW keinen speziellen Zuschuss der ansässigen AOK-Krankenkassen.
Die einzige im Artikel genannte Ersatzkasse (VdAK = Verband der Angestelltenkrankenkassen) ist die DAK Gesundheit.  Diese Krankenkasse ist bundesweit geöffnet. Sie gibt einen Zuschuss von 60 Euro zur Zahnreinigung und kostet 16,10% des Bruttoeinkommens. Die DAK Gesundheit gewährt den Zuschuss auch für versicherte unter 18 Jahren.
In dem Artikel im Finanztest vom März 2018 bleibt leider unberücksichtigt, dass eine "große" Krankenkasse, die einen  großzügigen Zuschuss von 50 Euro zur professionellen Zahnreinigung erstattet, regelmäßig wegen Budgetüberschreitung die zahnärztliche Behandlung im konservierenden Bereich nicht adäquat vergüten kann. Unter diesen Umständen kann diese "große" Krankenkasse "Direkt" den günstigen Beitragssatz von 15,60% anbieten.
Zahnärztliche Leistungen bei Patienten, die im VdAK versichert sind,  werden im Bereich der konservierenden und chirurgischen Therapie deutlich besser vergütet als bei andern Krankenkassen. Des Weiteren ist das Budget pro Patient für diese Behandlungen höher, sodass der Zahnarzt  bei umfangreichen Behandlungen in einem Quartal nicht Gefahr läuft auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Leider fehlt hier eine gesetzliche Regelung, dass nur Krankenkassen freiwillige Leistungen vergüten dürfen, die keine Überschreitungen im Budget haben. Das gleiche gilt für kostspielige Werbekampagnen von Krankenkassen, die erbrachte Leistungen nicht bezahlen können. Vielleicht kann der neue Jens Spahn als neuer Gesundheitsminister hier eine Regelung finden.
 

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