Olivenbaum / Palma de Mallorca |
Warum ist eine Wurzelkanalbehandlung nötig?
Zähne besitzen im Inneren ein Geflecht aus Nerven, Blutgefäßen und Gewebe, fälschlicherweise “Nerv” genannt.
Dieses Zahnmark verarbeitet Informationen über unter anderem die Temperatur und dient auch der Abwehr gegen Karies und Bakterien.
Durch eine Infektion mit Bakterien kann sich der Zahnnerv schmerzhaft entzünden.
Diese Entzündung kann sich in den umgebenden Knochen ausbreiten.
Sie verursacht pulsierende Schmerzen, die sich beim Zubeißen und bei Temperaturwechsel verstärken.
Die einzig effektive Therapie bei dieser sehr unangenehmen Nervinfektion ist, den Zahnnerv im Rahmen einer Wurzelkanalbehandlung zu entfernen.
Wichtigstes Prinzip der Behandlung ist die Entfernung von infiziertem Nervengewebe aus dem Wurzelkanal.
Eine Isolation des Zahnes gegenüber der bakterienreichen Mundhöhle ist daher unbedingt erforderlich.
Unter lokaler Betäubung werden die Wurzelkanäle von oben eröffnet und das Nervengewebe aus dem Zahn entfernt. In der Zahnwurzeln befindet sich ein verzweigtes Kanalsystem mit individueller Form und Größe.
Die große Schwierigkeit bei dieser Wurzelbehandlung liegt dann darin, diese komplizierten Systeme gründlich zu reinigen, sprich, zu desinfizieren.
Der entstehende Hohlraum wird mit einer speziellen Füllung, der sogenannten
Wurzelfüllung verschlossen. Diese kleinen Kanalstrukturen sind ohne spezielle Hilfsmittel, wie etwa einer Lupenbrille und die Anwendung neuester Lasertechnologien, nicht sicher zu erreichen und/oder zu reinigen.
Durch diese Komplexität bedingt, kann bei komplizierten Fällen grundsätzlich eine
Behandlung über mehrere Sitzungen notwendig werden.
Zahnärztin Lina Leugner mit Lupenbrille |
Welche Risiken bestehen bei der Wurzelkanalbehandlung?
-Wegen den komplizierten Kanalstrukturen und Wurzelkrümmungen beinhaltet eine Wurzelbehandlung einige Risiken.
-Die äußerst feinen Instrumente zur Bearbeitung der Kanäle können in seltenen Fällen frakturieren und eine weitergehende Therapie erschweren.
-Bei ungünstigen anatomischen Voraussetzungen kann es zu einer nicht
erwünschten Perforation des Kanalsystems zum Zahnäußeren kommen.
-Bei wiederholten Wurzelbehandlungen an Zähnen mit Wurzelfüllung kann ein Bruch des Zahnes auftreten.
-Bei wiederholten Wurzelbehandlungen an Zähnen mit Wurzelfüllung kann ein Bruch des Zahnes auftreten.
-Die Therapie kann durch die bereits anderweitig erfolgte Bearbeitung des Zahnes unmöglich werden. Durch diese Komplikationen kann die teilweise oder vollständige Entfernung des Zahnes notwendig werden. Selbst eine hochwertige und nach allen Regeln der zahnärztlichen Kunst durchgeführte Wurzelbehandlung kann den Therapieerfolg nicht garantieren.
-Ein operativer Folgeeingriff zu einer Entfernung aller Entzündungsherde kann notwendig werden.
Wird sich der behandelte Zahn verfärben?
Vereinzelt verfärben sich die therapierten Zähne durch das im Blut vorhandene Eisen oder andere Stoffwechselprodukte dunkel. Starke Verfärbungen lassen sich in der Regel jedoch durch eine entsprechend gründliche Behandlung vermeiden. Falls es jedoch zu einer Verfärbung des Zahnes kommen sollte, kann durch das sogenannte "interne Laserbleaching" eine Aufhellung den Zahn farblich wieder angleichen.
Wie ist der Langzeiterfolg einer Wurzelbehandlung?
Bei einer optimal verlaufenden Behandlung ist der wurzelbehandelte Zahn wie ein gesunder Zahn zu betrachten. Unbedingt erforderlich ist dazu jedoch die möglichst zeitnahe Versorgung des Zahnes mit einer stabilisierenden Rekonstruktion. Durch eine Krone oder Teilkrone kann eine Re-Infektion der Kanäle und Frakturen sicher vermieden werden.
Welche Kosten übernimmt mein Kostenträger?
Die Wurzelbehandlung ist im Leistungskatalog aller gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten.
Private Kostenträger übernehmen die Kosten je nach Vertragsbedingungen vollständig. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Standardbehandlung.
Eine für den Therapie-Erfolg wichtige elektronische Längenbestimmung des Kanalsystems ist nicht im Leistungskatalog der Gesetzlichen enthalten. Die Laserbehandlung der Wurzelkanäle wird weder von der privaten Krankenversicherung noch von der gesetzl. Krankenversicherung übernommen.
Eine für den Therapie-Erfolg wichtige elektronische Längenbestimmung des Kanalsystems ist nicht im Leistungskatalog der Gesetzlichen enthalten. Die Laserbehandlung der Wurzelkanäle wird weder von der privaten Krankenversicherung noch von der gesetzl. Krankenversicherung übernommen.
Welche Alternativen zu einer Wurzelbehandlung gibt es?
Die Alternativen zu einer Wurzelbehandlung ist die Zahnentfernung mit
folgendem Zahnersatz und/oder einer Implantation.
folgendem Zahnersatz und/oder einer Implantation.
Für weitere Informationen sprechen Sie bitte mit dem Zahnarzt Ihrer Wahl, oder auch uns. Wir beraten Sie gern!
Ihr Expertenteam Dr. med. dent. Günter Leugner und Andreas Leugner
Ihr Expertenteam Dr. med. dent. Günter Leugner und Andreas Leugner
Qualitätssiegel der Kassenärztlichen Vereinigung und Zahnärztekammer Westfalen-Lippe.
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Rufen Sie uns doch einfach mal an!
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