Sonntag, 6. September 2009

Zahnarzt- Bochum- Herne antwortet: Welche Kosten übernimmt die private Krankenversicherung bei Implantationen

Eine oft gestellte Frage ist: "In welchem Maße übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten für die Implantatversorgung?"

Antwort:

Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Implantation, soweit nichts anderes vereinbart wurde bis zum 3,5 -fachen Satz und das Material- und Laborkosten für Implantate und Zahnersatz bis auf den Selbstbehalt in voller Höhe.

Aber:

Gelegentlich versuchen sich Krankenversicherungen sich aus der Verpflichtung zu stehlen, indem sie behaupten, es handle sich, bei dem angestrebten festsitzenden Zahnersatz auf Implantaten, um eine Luxusversorgung.

Laut Urteil vom Oberlandesgericht (OLG Karlruhe, 21.03.96 Az: 12 U 168/95) müssen " Private Kankenversicherungen" jedoch auch festsitzende Versorgungsformen akzeptieren, selbst wenn eine andere (herausnehmbare) Versorgung kostengünstiger ist.
Neuerdings gelingt es den Versicherungen oft die maximale Anzahl von erstatteten Implantaten zu begrenzen. Es werden 6 Implantate im Unterkiefer und 8 im Oberkiefer erstattet.

Vorsicht:

Wenn das Versicherungsvertrag noch nicht lange besteht ist besondere Umsicht erforderlich:

Die meisten privaten Krankenversicherungen begrenzen die Kosten in den ersten 5 Jahren. Sollten Sie eine Zahnstaffel vereinbart haben- d. h. die Kostenübernahme ist in den ersten Jahren auf einen bestimmten Betrag begrenzt- empfehlen wir kostengünstige Implantate aus unserer Economieserie und den Behandlungeplan in Phasen aufzuteilen.

Eine Zahnstaffel kann auch stillschweigend vereinbahrt werden, wenn Ihre private Krankenversicherung von einer anderen privaten Krankenversicherung übernommen wird.

Ein Kostenzusage auf der Basis eines Heil- und Kostenplanes bringt Sicherheit.

Weitere Informationen finden sie unter:
http://www.zahndoc-leugner.de/impla.html#kosten
http://implantate-bochum.blogspot.com/
Diese Regeln gelten nicht für Beihilfeberechtigte des Landes oder Bundes.