Donnerstag, 17. April 2014

Zahnarzt Bochum informiert: Mikroplastik in unserer Zahncreme (Zahnpasta), www.zahnarzt-bochum.de

Mikroplastik-Partikel in unserer Zahncreme
Die unsichtbare Gefahr für Mensch, Tier und unsere Umwelt


Kunststoff-Mikropartikel in Zahncremes (Zahnpasten)
Kaum jemandem ist bekannt, dass vielen Zahncremes (bzw. Zahnpasten) in den letzten Jahren sehr oft kleine Kunststoffkügelchen beigemischt werden, um eine bessere Reinigungswirkung zu erzielen. Diese Kügelchen gelangen nach dem Gebrauch, sprich dem Zähneputzen in unsere Meere, da sie leider selbst unsere modernen Klärwerke problemlos passieren können. Mikroplastik ist seit langem bereits in Fischen, Seehunden, Muscheln, Krebsen und anderen Meerestieren nachgewiesen worden! Die Tiere verwechseln die kleinen Plastik-Partikel mit ihrem natürlichen Futter. Somit finden sich die genannten Kunststoffkügelchen bereits in unserer Nahrungskette, an deren Ende stehen WIR, also wir die Menschen!


Einigen Herstellern von Zahncremes ist dieses Problem glücklicherweise schon bewusst geworden. Sie verzichten ab sofort, oder in naher Zukunft auf die Verwendung von so genannten "micro beads", also Mikroplastik-Partikeln.
Leider, leider sind noch nicht alle Hersteller von Zahncremes zu dieser Einsicht gekommen. Viele verwenden die extrem kleinen Kunststoffkügelchen immer noch und weiterhin.
Sie, als Verbraucher haben die Möglichkeit auf Produkte, die Mikroplastik enthalten, zu verzichten. Sie tun sich selbst und Ihrer Umwelt damit einen großen Gefallen!
Viele Zahnärzte und Zahnarztpraxen sind und waren sich gar nicht bewusst, dass dieses Problem überhaupt existiert. Wir, von der zahnärztlichen Praxisgemeinschaft Dr. Günter Leugner und Andreas Leugner in Bochum, empfehlen unseren Patienten keine Zahncremes, die Mikroplastik enthalten.

Wichtig: Mikroplastik im Meer zieht Umweltgifte an wie ein Magnet, z.B. toxische und gefährliche Weichmacher. Diese Stoffe stellen grundsätzlich eine allgemeine gesundheitliche Gefährdung für den Menschen dar. 

Wir wünschen uns, dass andere Zahnarztpraxen sich ebenfalls dieses Problems bewusst werden und verantwortungsvoll handeln, wenn sie ihren Patienten bestimmte Produkte zur Zahnreinigung und Mundhygiene empfehlen.

Sollten Sie sich darüber hinaus für dieses Thema interessieren, dann empfehlen wir Ihnen die Internetseite von "Project Blue Sea"! Hier erfahren Sie alles zum Thema Mikroplastik und auch Allgemeines über  "Müll im Meer". Hier erhalten Sie auch eine aktuelle Liste von Zahncremes und anderen Produkten, die immer noch Mikroplastik-Partikel enthalten.

Project Blue Sea
Ihre Praxisgemeinschaft für Bochum und Umgebung:
Dr. med. dent. Günter Leugner und Andreas Leugner
Herner Straße 367, 44807 Bochum, Telefon: 0234.533044

Ihre zahnärztliche Praxisgemeinschaft für Bochum und Herne
Dr. med. dent. Günter Leugner und Zahnarzt Andreas Leugner
Herner Straße 367, 44807 Bochum

Telefon: 0234.533044

Qualitätssiegel der Kassenärztlichen Vereinigung und Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

Mittwoch, 2. April 2014

Zahnarzt Bochum News: Ihre Zahnarzt-Bochum-Praxis-App! Ab sofort erhältlich! www.zahnarzt-bochum.de

Ab sofort erhältlich!
Ihre Zahnarzt-Bochum-Praxis App!

Entwicklung abgeschlossen
Wir freuen uns! Die Entwicklung unserer neuen iPhone-App ist abgeschlossen.
Sie haben ab sofort die Möglichkeit unsere neue Praxis-App für ihr iPhone herunter zu laden. Ihr direkter mobiler Draht zu uns! Ihr idealer Begleiter, wenn es um Ihre Kiefer- und Zahngesundheit geht! Natürlich ist diese App für Sie kostenlos!


Tolle Features erwarten Sie
Laden Sie Ihre persönliche Zahnarzt-Bochum-App direkt auf Ihr iPhone herunter von unseren Webseiten, aus einem unserer Blogspots oder direkt aus dem iTunes App Store. Es erwarten Sie tolle Features:
- Auf Wunsch immer direkter, mobiler Kontakt zu uns
- Aktuelle und umfassende Informationen zu unseren Leistungen und unserer Praxis
- Lernen Sie unser kompetentes Team besser kennen
- Aktivieren Sie Ihren Routenplaner, er führt Sie ohne Umwege in unsere Bochumer-Zahnarztpraxis von jedem beliebigen "Ort der Welt" aus
- Lesen Sie unser aktuelles Praxismagazin
- Schauen Sie sich einmal unseren Praxisfilm an, oder vertreiben Sie sich einfach ihre Wartezeit mit unserem "Zahnarzt-Karten-Gedächtnisspiel"!

Hier Ihr Download-Link:

Ihre zahnärztliche Praxisgemeinschaft für Bochum und Herne
Dr. med. dent. Günter Leugner und Zahnarzt Andreas Leugner
Herner Straße 367, 44807 Bochum

Telefon: 0234.533044

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Mittwoch, 5. März 2014

Zahnarzt Bochum News: Notfall in der Zahnarztpraxis! Wir sind vorbereitet, www.zahndoc-leugner.de

Es passiert immer unerwartet!
Wir sind vorbereitet

Was tun, wenn ein Patient in unserer Praxis plötzlich einmal einen Herzanfall, Schlaganfall und/oder z.B. einen plötzlichen Atemstillstand erleidet? So etwas passiert glücklicherweise sehr selten, aber wenn es passiert, dann immer unerwartet.
Jetzt heißt es schnell und medizinisch professionell handeln. Chaos, Unsicherheit oder gar Hilflosigkeit sind da absolut fehl am Platze.


Regelmäßiges Notfalltraining
Damit unser Praxisteam in den beschriebenen Notfällen besonnen und richtig handelt, müssen diese Situationen geübt werden. Ein regelmäßiges Notfalltraining muss durchgeführt werden und ein sogenanntes Notfallmanagement muss in der Praxis eingerichtet werden. So sind wir immer gut vorbereitet und können im Ernstfall optimal reagieren, bzw. Notfälle können so eventuell schon von vorn herein vermieden werden.

Unsere Ärzte in Aktion
Hier ein paar Eindrücke vom letzten Notfalltraining (26.02.2014, in Münster).
Das Training wurde geleitet von Prof. Dr. Dr. Johannes Kleinheinz (Leiter der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichts-Chirurgie am Universitätsklinikum in Münster). Hier unsere Zahnärzte Dr. med. dent. Günter Leugner und Andreas Leugner in Aktion beim Training am Wiederbelebungs-Torso.



Ihre zahnärztliche Praxisgemeinschaft für Bochum und Herne
Dr. med. dent. Günter Leugner und Zahnarzt Andreas Leugner
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Montag, 24. Februar 2014

Zahnarzt Bochum informiert: Prophylaxe, Zahnzwischenräume werden oft vernachlässigt oder gar nicht gereinigt!

Kariesgefahr in den Zahnzwischenräumen
Zahnzwischenraumbürsten helfen


Bakterielle Beläge effektiv entfernen
Wenn sich Zahnbelag (Plaque) in den Zahnzwischenräumen über einen längeren Zeitraum ungestört entwickelt, führt dieses unweigerlich zu Problemen wie Karies, Zahnfleischentzündungen und Parodontitis. Leider werden die Zwischenräume bei der täglichen Zahnpflege all zu oft vernachlässigt oder gar nicht gereinigt. Mit der Zahnbürste alleine ist es hier nämlich oftmals nicht getan. Beim "normalen" Zähneputzen werden nur 60 bis 70 Prozent der gesamten Zahnoberfläche erreicht. Das bedeutet, wir benötigen zusätzliche Hilfsmittel bei der täglichen Mundhygiene. Hier bietet sich die Anwendung der Zahnzwischenraumbürste an. Zahnzwischenraumbürsten sind auch unter dem Namen Interdentalbürsten bekannt. Sie sind im Handel in verschiedenen Größen erhältlich.
Tauschen Sie bei täglicher Anwendung bitte die jeweilige Bürste spätestens nach einer Woche aus.


Immer die passende Bürstengröße verwenden
Im Gegensatz zur bekannten und ebenfalls zu empfehlenden Zahnseide werden Zwischenraumbürsten vor allem von älteren Menschen bevorzugt. Die Handhabung ist für sie einfacher, und durch den natürlichen Rückgang des Zahnfleisches im Laufe des Lebens, sind die Zahnzwischenräume beim betagteren Menschen einfach größer.
Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass Sie für die Reinigung der Zwischenzahnbereiche immer die passende Bürstengröße verwenden. Das vermeidet auch unnötige Verletzungen. Sollte es dennoch zu leichten Blutungen bei der Anwendung kommen, dann reinigen Sie bitte trotzdem weiter - die Blutungen verschwinden zumeist mit der Zeit. Häufige und stärkere Blutungen deuten allerdings auf ein bereits entzündetes Zahnfleisch hin. Hier besteht dann Handlungsbedarf.
Machen Sie einen Termin bei Ihrem Zahnarzt und lassen den Zustand Ihres Zahnfleisches und Ihrer Zähne einmal gründlich checken. Ebenfalls sollten Sie sich mindestens 2 mal im Jahr für eine PZR, sprich professionelle Zahnreinigung entscheiden. Wir helfen Ihnen weiter und beraten Sie gerne bei der richtigen Anwendung von Zwischenraumbürsten und anderen Hilfsmitteln, die der zahnmedizinischen Prophylaxe dienen.

Ihre zahnärztliche Praxisgemeinschaft:
Dr. med. dent. Günter Leugner und Andreas Leugner
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Telefon: 0234.533044

Dienstag, 10. Dezember 2013

Zahnarzt Bochum informiert: Neue Härtefallregelung, Gute Nachrichten für den Geldbeutel! www.zahnarzt-bochum.de

Gute Nachrichten für den Geldbeutel
Unser Finanztipp: Teilen Sie ihrem Zahnarzt ihr Einkommen mit


Zahnersatz wird 2014 für gesetzlich krankenversicherte Bundesbürger günstiger wenn sie ein kleines Einkommen beziehenFür das nächste Jahr hat der Gesetzgeber die Zuteilungsgrenze für die Härtefallregelung von Zahnersatz deutlich erhöht.

Ob der Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse für seine Zahnersatzbehandlung in Folge der geänderten Härtefallregelung auf Antrag den doppelten Festzuschuss erhält, wird nach dem Bruttoeinkommen aller im Haushalt lebenden Angehörigen einer Familie berechnet. Befinden sich, die in dem im Haushalt lebenden Kinder in einer Ausbildung, so wird auch die Ausbildungsvergütung dem Bruttoeinkommen der Familie zugerechnet.

Gleiches gilt für Bezüge der Familienmitglieder von der Bundesagentur für Arbeit in der Folge von Arbeitslosigkeit oder Umschulung und der gesetzlichen und betrieblichen Früh-und Altersrente, sowie Waisenrente und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Wichtig ist, dass eine vorübergehende Arbeitslosigkeit eines Familienmitgliedes sich trotzdem günstig auf die Bezuschussung von Zahnersatz für die gesamte Familie auswirken kann. Denn der bei der gesetzlichen Krankenkasse genehmigte Antrag, ist ein halbes Jahr gültig, auch wenn die Arbeitslosigkeit schon nicht mehr besteht. Der Zahnersatz muss allerdings in einem halben Jahr ab Genehmigungsdatum realisiert und eingesetzt werden, denn wird der Antrag zur Verlängerung vorgelegt, prüft die gesetzliche Krankenkasse erneut das Einkommen im Familienhaushalt. Verliert ein gesetzlich Versicherter oder ein Familienmitglied im selben Haushalt während einer Zahnersatzbehandlung seine/ihre Arbeit, so kann sich eine erneute Vorlage des Zahnersatzantrages bei der gesetzlichen Krankenkasse lohnen. Reicht der doppelte Festzuschuss nicht aus, um die für jeden Zahnbefund gesetzlich vorgesehnene Krankenkassenlösung zu begleichen, muss die gesetzliche Krankenkasse trotzdem die Differenz zu den tatsächlichen Kosten bezahlen. Der gesetzlich Versicherte kann im Rahmen der Härtefallregelung auch nicht gezwungen werden auf Zahnersatz aus ausländischer Produktion auszuweichen um den Krankenkassenzahnersatz  innerhalb des doppelten Festzuschusses zu realisieren. Er hat Anrecht auf Zahnersatz aus deutscher Produktion.

Wählt der gesetzlich Versicherte einen ästhetisch oder technisch hochwertigeren Zahnersatz als die für seinen Behandlungsbefund vorgesehene Krankenkassenlösung, so hat er trotzdem Anrecht auf den doppelten Festzuschuss, nicht jedoch auf die gesamten Kosten. Leider muss der gesetzlich Versicherte oftmals selber prüfen, ob die Härtefallregel für ihn gilt, denn häufig vergisst die gesetzliche Krankenkasse das Einkommen auf Härtefallgrenzen zu prüfen. Die Zahnarztpraxis ihres Vertrauens wird Sie sicherlich gerne bei der Durchsetzung ihrer Belange in diesen Fällen unterstützen.    


Das Härtefallrelevante Familieneinkommen aller Haushaltsmitglieder können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:


Alleinstehende       1.106          Euro
Zwei Personen       1.520          Euro     
Drei Personen        1.796,50     Euro
Vier Personen         2.073         Euro
Fünf Personen        2.349,50    Euro

Jeder/jede weitere Angehörige 276,50 Euro
(alle Angaben sind natürlich ohne Gewähr) 

Bei Fragen zur Härtefallregelung oder zu den für Sie zutreffenden befundspezifischen Krankenkassenzahnersatz stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-mail zur Verfügung!

Ihre zahnärztliche Praxisgemeinschaft:
Dr. med. dent. Günter Leugner und Andreas Leugner
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Dienstag, 30. Juli 2013

Zahnarzt Bochum informiert: Worauf man bei einer Zahnzusatzversicherung achten sollte, www.zahndoc-leugner.de

"Damit der Geldbeutel geschont wird"
Worauf man bei einer Zahnzusatzversicherung achten sollte!
Quelle ist hier ein Titelthema-Artikel in der "NWgesund", einer Magazin-Beilage der NW (Neue Westfälische), vom Freitag, 19. Juli 2013 

Die Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse bietet viele Vorteile, insbesondere für Familien stellt sie oft die günstigere Lösung im Vergleich zur privaten Krankenkasse dar. Der Nachteil ist: In manchen Gesundheitsbereichen leistet sie nur in begrenztem Umfang. Dieses gilt unter anderem im Zusammenhang mit Zahnbehandlungen.


Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei zahnärztlicher Versorgung sind eingeschränkt. Zuletzt hat die neue Gebührenordnung für Zahnärzte Mitte letzten Jahres den Leistungsumfang weiter restringiert. Zwar übernimmt die Kasse reguläre Zahnbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen und bis zum 18. Lebensjahr auch kieferorthopädische Leistungen, bei Zahnersatz fällt der Leistungsumfang dagegen wesentlich geringer aus. Hier werden nur Festzuschüsse gezahlt. Teure Inlays und Implantate, die nicht zur Regelversorgung gehören, werden dabei besonders gering bezuschusst. Hier muss der Versicherungsnehmer das Gros des Rechnungsbetrages aus eigener Tasche bezahlen.
Für solche über den standardmäßigen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse hinausgehenden Zahnbehandlungskosten ist Versicherungsschutz über eine private Zahnzusatzversicherung sinnvoll. Fast jeder private Krankenversicherer bietet solche Zahnzusatzversicherungen an. Angesichts der begrenzten Leistungen verwundert es nicht, dass Zahnzusatzversicherungen mit Abstand an der Spitze der als zweckmäßig erachteten Zusatzversicherungen stehen. In dem MLP-Gesundheitsreport nannten mehr als 80% der Teilnehmer der Befragung diesen Versicherungsschutz, weitere Zusatzversicherungen folgten erst mit weitem Abstand. 
Leistungen und Tarife der privaten Zahnzusatzversicherung weisen eine große Bandbreite auf. Oft sind sie als Baukastenprinzip gestaltet: in der Basisausstattung werden Kosten für Zahnersatz und besondere Zahnbehandlungen abgedeckt, optimal können - gegen Zuschläge bei den Prämien - weitere Zusatzleistungen, zum Beispiel für Kieferorthopädie und zusätzliche Spezialbehandlungen gewählt werden. Der Leistungsumfang ergibt sich im Wesentlichen aus den Versicherungsbedingungen. Hier sollten Sie auf das Kleingedruckte achten, denn längst nicht jedes Inlay oder Implantat wird automatisch erstattet. 
Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sind in der Regel Wartezeiten zu beachten - meist betragen sie 8 Monate. Wenn keine Wartezeit besteht, werden die Versicherungsleistungen in der Anfangszeit oft limitiert. Für bereits vor Versicherungsbeginn angefangene oder absehbare Zahnbehandlungen gilt im Allgemeinen Versicherungsausschluss. Besondere Aufmerksamkeit sollten Sie auf den Umfang der Kostenübernahme legen. Oft wird mit hohen Erstattungsquoten geworben - allerdings unterscheidet sich die Bezugsgrundlage je nach Versicherung. Es kann erhebliche Unterschiede ausmachen, ob sich die Erstattungsleistung auf den Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse, die Differenz zwischen Kosten und Krankenkassenzuschuss oder die tatsächlichen Gesamtkosten bezieht. 
Die Kostenersparnis durch eine private Zahnzusatzversicherung kann erheblich sein. Ein Beispiel: Wenn bei einem Implantat 2.760 Euro an Gesamtkosten anfallen und die gesetzliche Krankenkasse nur einen Zuschuss von 305 Euro zahlt, muss der gesetzliche Krankenversicherte 2.455 Euro Eigenanteil tragen, bei einer Zahnzusatzversicherung mit 90-prozentiger Gesamtkostenübernahme dagegen nur 276 Euro. 
Versicherungen online abzuschließen, ist inzwischen selbstverständlich geworden. Viele Direktversicherer können dabei gegenüber herkömmlichen Versicherungen auf Grund ihrer häufig günstigeren Kostenstrukturen Konditionenvorteile bieten. Ein sorgfältiger Vergleich der Bedingungen lohnt sich also auf jeden Fall.

Ihre zahnärztliche Praxisgemeinschaft für Bochum und Umgebung:
Dr. Günter Leugner und Andreas Leugner
Herner Straße 367, 44807 Bochum

Telefon: 0234.533044

Mittwoch, 19. Juni 2013

Zahnarzt Bochum informiert: zahnersatz-bochum.blogspot.de ist online!

Zahnersatz-Bochum-Blog
... ist jetzt online!

Auf unserer neuen Blog-Site informieren wir Sie jetzt immer regelmässig über aktuelle Verfahren, Möglichkeiten und die Herstellung von Zahnersatz. Wir wollen Sie demnächst an dieser Stelle ausführlich informieren über: Zahnimplantate, Brücken, Kronen, Teil -und Totalprothesen und auch z.B. Veneers.
Tipps und Anleitungen zur professionellen und gründlichen Reinigung von Zahnersatz werden ebenfalls folgen. 


Hier geht´s zur neuen Blog-Site:


Ihre zahnärztliche Praxisgemeinschaft
Dr. Günter Leugner und Andreas Leugner
Herner Straße 367, 44807 Bochum

Telefon: 0234.533044