Kostenlose Antigenschnelltests auch für Personal in Zahnarztpraxen
Seit kurzem gilt die dritte
Corona-Testverordnung: Demnach kann sich das Personal ab sofort in Arzt- und
Zahnarztpraxen sowie in Krankenhäusern und Heimen regelmäßig per
Antigenschnelltest kostenlos auf SARS-CoV-2 testen lassen.
Diesen Anspruch müssen alle Mitarbeiter des Zahnarztzentrums wahrnehmen, sobald ein Verdacht auf eine
mögliche Infektion besteht. Sei es durch Kontakt zu Erkrankten, der z. B. auf
der Coronaapp angezeigt wird, durch Symptome oder Rück-/Reisen aus einem
Risikogebiet.
Neu in der Verordnung ist, dass sich nun auch das zahnärztliche Personal auf
Verlangen des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder der Praxis auf das Virus
testen lassen kann. Durchgeführt werden die Tests insbesondere vom öffentlichen
Gesundheitsdienst, Arztpraxen und Testzentren - nicht von Zahnarztpraxen.
Bei Mitarbeitern und Patienten messen wir beim Betreten der Zahnarztpraxis die Temperatur.
Temperaturmessung direkt an unserer Rezeption |
Für Patienten mit unklaren Erkältungssymptomen und nicht aufschiebbarer Zahnbehandlung halten wir, wenn sie es wünschen, einen Coronaschnelltest vorrätig!
Die
Bundeszahnärztekammer unterstützt das Vorhaben des Bundesministeriums für
Gesundheit, durch eine geänderte Coronavirus-Testverordnung Beschäftigten
medizinischer Einrichtungen – also auch Zahnarztpraxen – den Anspruch auf
Coronavirus-Testungen zu ermöglichen. Aus medizinischer Sicht ist diese
Maßnahme sinnvoll und wichtig, um die weitere Verbreitung des Coronavirus
einzudämmen.
Dr. G. Leugner, leitender Zahnarzt des Zahnarztzentrums in Bochum:
Auch mit diesen Maßnahmen machen wir Ihren Besuch im Zahnarztzentrum Bochum so
sicher, wie das zur Zeit möglich ist. Pflegen und versorgen Sie Ihre Zähne weiterhin.
und Zahnarzt Andreas Leugner
Zahnarzt Bochum
Wir bei Facebook
http://hernezahnarzt.de/