Donnerstag, 8. Januar 2026

Gibt es Änderungen im Jahr 2026 die die zahnärztliche Versorgung betreffen?


Ja, für 2026 gibt es tatsächlich einige relevante Änderungen und Entwicklungen beim Zahnarzt für Patientinnen und Patienten in Deutschland, besonders im Bereich Prävention und Dokumentation. Hier sind die wichtigsten Punkte übersichtlich erklärt:

1. Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen im „Gelben Heft“

Ab Januar 2026 werden die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder offiziell im sogenannten „Gelben Heft“ (Kinderuntersuchungsheft) dokumentiert.

Das bedeutet: Eltern bringen zum Zahnarzttermin künftig das Gelbe Heft mit, und dort werden die Ergebnisse der fünf Vorsorgetermine für Kinder von 6 Monaten bis 6 Jahren eingetragen.

Im gelben Vorsorgeheft (Kinder-Untersuchungsheft) werden beim Zahnarzt die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder dokumentiert, nicht Behandlungen.
Konkret trägt der Zahnarzt dort ein:

  • Datum der Untersuchung
  • Alter des Kindes
  • Welche zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung durchgeführt wurde
  • Kurzbefund (z. B. Zähne unauffällig / Auffälligkeiten gesehen)
  • Beratung der Eltern, z. B. zu
  • Zahnpflege und Mundhygiene
  • Ernährung
  • Fluoridanwendung
  • ggf. Empfehlungen oder Hinweise (z. B. weitere Kontrollen)

Wichtig zu wissen: 
Eingetragen werden nur Vorsorgeuntersuchungen, keine Füllungen, Röntgenbilder oder Therapien.

Das Bonusheft für regelmäßige Zahnarztbesuche ist ein separates Heft (meist blau/weiß) und gilt erst für ältere Kinder/Jugendliche. Das soll die Mundgesundheit verbessern und die Vorsorge bei Kindern noch selbstverständlicher machen. (Kassenzahnärzliche Bundesvereinigung)

2. EU-Amalgam-Verbot läuft weiter

Bereits seit 1. Januar 2025 ist die Verwendung von Amalgamfüllungen in der EU in der Regel verboten (wegen Quecksilber-Umweltschutz). Das betrifft auch 2026 weiterhin Zahnarztbehandlungen:

Für gesetzlich Versicherte gibt es zu 100 % erstattete alternative Füllmaterialien (z. B. Komposite) ohne zusätzliche Kosten beinkleinen und mittleren Füllungen.

In Ausnahmefällen können Amalgamfüllungen bis Juni 2026 noch verwendet werden, wenn keine andere passende Option besteht. 

Für Patienten bedeutet das: Du bekommst bei Kariesbehandlung in der Regel keine Amalgamfüllung mehr, sondern umweltfreundliche, zahnfarbene Materialien, ohne Zuzahlung bei gesetzlich Versicherten. 

Was heißt das für dich konkret?
Wenn du Kinder hast: Sie bekommen eine strukturierte Vorsorgedokumentation im Gelben Heft. 
Bei Zahnfüllungen erhältst du statt Amalgam zahnfarbene Alternativen ohne Extra-Kosten. 

Ansonsten bleibt der Ablauf beim Zahnarzt weitgehend gleich, aber es lohnt sich, aufmerksam auf Informationen zur Krankenversicherung und möglichen weiteren Reformen zu achten. Das Zahnarztzentrum Bochum wird daüber berichten.


Ihr Dr. med.dent Günter Leugner

Zahnärztliche Praxisgemeinschaft für Bochum und Herne
Dr. med. dent. Günter Leugner und Zahnarzt Andreas Leugner
Herner Straße 367, 44807 Bochum, Telefon: 0234.533044


Qualitätssiegel der Kassenärztlichen Vereinigung und Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

Weitere Infomationen zur Zahngesundheit:


Informationen zur Implantologie:

Zahnarzt Bochum - Implantologie
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Zahndoc Leugner - Implantologie
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Implantologe Bochum 


Bloggs zur Endodontologie:

Endodontologie Bochum


Bloggs über Zahnarztbehandlungsangst


Bloggs über Cranio-mandibuläre Dysfunktion




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