Sonntag, 25. Februar 2018

Zahnarzt Bochum informiert: Welche Krankenkassen geben Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung

Wieviel Geld gibt es von der gesetzlichen Krankenkasse für die Zahnreinigung und ermöglicht diese dann die beste zahnärztliche Therapie?

Zahnarzt Bochum: Prophylaxesitzung


Der Autor empfiehlt den neuen Artikel in der Zeitschrift Finanztest März 2018 zum Thema Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen zur professionellen Zahnreinigung. Es werden die Ergebnisse einer Recherche zum Thema freiwillige Leistungen von gesetzlichen Krankenkassen zur Vorbeugung von Zahnerkrankungen einschließlich der prozentualen Kosten des Bruttoeinkommens der jeweiligen Krankenkasse publiziert.
Finanztest lässt in diesem Artikel keine Mogelpackungen zu, bei denen Krankenkassen gut aussehen, weil sie freiwillig Zahnreinigungen bezuschussen, die Kosten aber durch Billigzahnersatz aus dem Ausland finanzieren.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Leistungen zur Prophylaxe  der Krankenkassen besteht für Patienten nur vom 6-ten bis zur Vollendung des 17-ten Lebensjahrs.
Ein Anspruch auf eine Erstattung von den Kosten einer professionellen Zahnreinigung gibt es überhaupt nicht.
In Test wurden 74 für alle Versicherten geöffnete gesetzliche Krankenkassen untersucht. In einer Tabelle werden 42 Krankenkassen genannt, die ohne Knebelverträge mit Zahnärzten die professionelle Zahnreinigung bezuschussen.
Patienten müssen um den Zuschuss zu erhalten lediglich die Rechnung der Zahnreinigung, welche bei ihrem Wunschzahnarzt durchgeführt wurde, einreichen und eventuell an einem Bonusprogramm zur regelmäßigen Zahnvorsorgeuntersuchung teilnehmen. Leistungen für spezielle Patientengruppen wie etwa Schwangere oder Pflegebedürftige werden nicht in dem Artikel genannt.
Im Artikel werden regional eingeschränkte, die also nicht bundesweit geöffnete sind und Krankenkassen, die im gesamten Bundesgebiet frei wählbar sind.
Spitzenreiter in der Höhe der möglichen Erstattung für eine oder zwei Zahnreinigung ist die regional eingeschränkte AOK Niedersachsen mit Leistungen von 250 Euro. Ist der Versicherte zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Mai 2018 mindestens einen Tag bei dieser Kasse versichert. so erhöht sich das Budget bei diesem Mitglied sogar auf 500 Euro für das Jahr 2018.
Die anderen genannten Krankenkassen gewähren einen Zuschuss von 25 Euro bis 75 Euro. Die Kosten der Krankenkassen liegen bei derzeit 14,6% plus einem kassenspezifischen Zusatzbeitrag der dann 15% bis 16,30% des Bruttoeinkommens ausmacht.
Für die Bundesländer Bayern, Bremen, Hessen, Sachsen-Anhalt und den schon genannten Spitzenreiter Niedersachsen lohnt sich ein Angebot der AOK. Leider finden für für NRW keinen speziellen Zuschuss der ansässigen AOK-Krankenkassen.
Die einzige im Artikel genannte Ersatzkasse (VdAK = Verband der Angestelltenkrankenkassen) ist die DAK Gesundheit.  Diese Krankenkasse ist bundesweit geöffnet. Sie gibt einen Zuschuss von 60 Euro zur Zahnreinigung und kostet 16,10% des Bruttoeinkommens. Die DAK Gesundheit gewährt den Zuschuss auch für versicherte unter 18 Jahren.
In dem Artikel im Finanztest vom März 2018 bleibt leider unberücksichtigt, dass eine "große" Krankenkasse, die einen  großzügigen Zuschuss von 50 Euro zur professionellen Zahnreinigung erstattet, regelmäßig wegen Budgetüberschreitung die zahnärztliche Behandlung im konservierenden Bereich nicht adäquat vergüten kann. Unter diesen Umständen kann diese "große" Krankenkasse "Direkt" den günstigen Beitragssatz von 15,60% anbieten.
Zahnärztliche Leistungen bei Patienten, die im VdAK versichert sind,  werden im Bereich der konservierenden und chirurgischen Therapie deutlich besser vergütet als bei andern Krankenkassen. Des Weiteren ist das Budget pro Patient für diese Behandlungen höher, sodass der Zahnarzt  bei umfangreichen Behandlungen in einem Quartal nicht Gefahr läuft auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Leider fehlt hier eine gesetzliche Regelung, dass nur Krankenkassen freiwillige Leistungen vergüten dürfen, die keine Überschreitungen im Budget haben. Das gleiche gilt für kostspielige Werbekampagnen von Krankenkassen, die erbrachte Leistungen nicht bezahlen können. Vielleicht kann der neue Jens Spahn als neuer Gesundheitsminister hier eine Regelung finden.
 

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