Wieviel Geld gibt es von der gesetzlichen Krankenkasse
für die Zahnreinigung und ermöglicht diese dann die beste zahnärztliche
Therapie?
Der Autor
empfiehlt den neuen Artikel in der Zeitschrift Finanztest März 2018 zum Thema
Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen zur professionellen Zahnreinigung. Es
werden die Ergebnisse einer Recherche zum Thema freiwillige Leistungen von
gesetzlichen Krankenkassen zur Vorbeugung von Zahnerkrankungen einschließlich
der prozentualen Kosten des Bruttoeinkommens der jeweiligen Krankenkasse
publiziert.
Finanztest
lässt in diesem Artikel keine Mogelpackungen zu, bei denen Krankenkassen gut
aussehen, weil sie freiwillig Zahnreinigungen bezuschussen, die Kosten aber
durch Billigzahnersatz aus dem Ausland finanzieren.
Ein
gesetzlicher Anspruch auf Leistungen zur Prophylaxe der Krankenkassen
besteht für Patienten nur vom 6-ten bis zur Vollendung des 17-ten Lebensjahrs.
Ein Anspruch
auf eine Erstattung von den Kosten einer professionellen Zahnreinigung gibt es
überhaupt nicht.
In Test
wurden 74 für alle Versicherten geöffnete gesetzliche Krankenkassen untersucht.
In einer Tabelle werden 42 Krankenkassen genannt, die ohne Knebelverträge mit
Zahnärzten die professionelle Zahnreinigung bezuschussen.
Patienten
müssen um den Zuschuss zu erhalten lediglich die Rechnung der Zahnreinigung,
welche bei ihrem Wunschzahnarzt durchgeführt wurde, einreichen und eventuell an
einem Bonusprogramm zur regelmäßigen Zahnvorsorgeuntersuchung teilnehmen.
Leistungen für spezielle Patientengruppen wie etwa Schwangere oder
Pflegebedürftige werden nicht in dem Artikel genannt.
Im Artikel
werden regional eingeschränkte, die also nicht bundesweit geöffnete sind und
Krankenkassen, die im gesamten Bundesgebiet frei wählbar sind.
Spitzenreiter
in der Höhe der möglichen Erstattung für eine oder zwei Zahnreinigung ist die regional
eingeschränkte AOK Niedersachsen mit Leistungen von 250 Euro. Ist der
Versicherte zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Mai 2018 mindestens einen
Tag bei dieser Kasse versichert. so erhöht sich das Budget bei diesem Mitglied
sogar auf 500 Euro für das Jahr 2018.
Die anderen
genannten Krankenkassen gewähren einen Zuschuss von 25 Euro bis 75 Euro. Die
Kosten der Krankenkassen liegen bei derzeit 14,6% plus einem kassenspezifischen
Zusatzbeitrag der dann 15% bis 16,30% des Bruttoeinkommens ausmacht.
Für die
Bundesländer Bayern, Bremen, Hessen, Sachsen-Anhalt und den schon genannten
Spitzenreiter Niedersachsen lohnt sich ein Angebot der AOK. Leider finden für
für NRW keinen speziellen Zuschuss der ansässigen AOK-Krankenkassen.
Die einzige
im Artikel genannte Ersatzkasse (VdAK = Verband der Angestelltenkrankenkassen)
ist die DAK Gesundheit. Diese Krankenkasse ist bundesweit
geöffnet. Sie gibt einen Zuschuss von 60 Euro zur Zahnreinigung und kostet
16,10% des Bruttoeinkommens. Die DAK Gesundheit gewährt den Zuschuss auch für
versicherte unter 18 Jahren.
In dem
Artikel im Finanztest vom März 2018 bleibt leider unberücksichtigt, dass eine
"große" Krankenkasse, die einen großzügigen Zuschuss von 50
Euro zur professionellen Zahnreinigung erstattet, regelmäßig wegen
Budgetüberschreitung die zahnärztliche Behandlung im konservierenden Bereich
nicht adäquat vergüten kann. Unter diesen Umständen kann diese
"große" Krankenkasse "Direkt" den günstigen Beitragssatz
von 15,60% anbieten.
Zahnärztliche
Leistungen bei Patienten, die im VdAK versichert sind, werden im Bereich
der konservierenden und chirurgischen Therapie deutlich besser vergütet als bei
andern Krankenkassen. Des Weiteren ist das Budget pro Patient für diese
Behandlungen höher, sodass der Zahnarzt bei umfangreichen Behandlungen in
einem Quartal nicht Gefahr läuft auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Leider fehlt
hier eine gesetzliche Regelung, dass nur Krankenkassen freiwillige Leistungen
vergüten dürfen, die keine Überschreitungen im Budget haben. Das gleiche gilt
für kostspielige Werbekampagnen von Krankenkassen, die erbrachte Leistungen
nicht bezahlen können. Vielleicht kann der neue Jens Spahn als neuer
Gesundheitsminister hier eine Regelung finden.
Ihre Zahnärzte für Bochum, Herne und Umgebung
Zahnarztzentrum Bochum
zahnärztliche Praxisgemeinschaft Dr. med. dent. Günter Leugner
und Zahnarzt Andreas LeugnerHerner Straße 367, 44807 Bochum
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