Wann übernimmt die gesetzl. Krankenkasse die Kosten für die Implantation?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Implantation nur in folgenden Fällen:
1. umfangreiche Nichtanlage von Zähnen, d.h. ein erheblicher Teil der bleibenden Zähnefehlen wegen einer angeborenen Entwicklungsstörung,
2. bestrahlte Patienten, die wegen einer Krebserkrankung im Kopf- Halsgebiet sich einerStrahlentherapie unterziehen mussten.
3. Patienten, die auf Grund einer Lähmung ( z.B. Spastiken, aber durchaus auch MultiplesSklerose oder Parkinson) ihre Prothese nicht adäquat benutzen können.
4. bei größeren Kiefer- und Gesichtsdefekten auf Grund von Tumoroperationen, Unfällen,Entzündungen des Kiefers, Operationen infolge von großen Zysten
5. Operationen infolge von Osteopathien (= besondere Knochenerkrankung), angeborenenFehlbildungen, wie z.B. Lippen - Kiefer- Gaumenspalten oder Unfällen.
6. bei dauerhaft bestehender Mundtrockenheit, wie z B. bei der Melkerson, Rosenthal -Erkrankung oder wie obengenannt, nach Bestrahlung im Kopf- Halsbereich.
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